Unter Obliegenheiten versteht man (Mitwirkungs-)pflichten des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren, die zwar nicht einklagbar sind, aber bei Verstößen rechtliche Nachteile nach sich ziehen.
Ein Verstoß gegen die Obliegenheiten kann die Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen.
Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensperiode?

