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Nicht pfändbares Einkommen

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Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.

Begriffe mit dem Buchstaben

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Nachfrist für Insolvenzgeldantrag

Die Agentur für Arbeit hat in ihrer Durchführungsanweisung geregelt, dass Arbeitnehmern, die schuldlos die Ausschlussfrist versäumt haben, trotzdem Insolvenzgeld gewährt wird, wenn sie dies innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes beantragen.

 

Nachrangige Insolvenzgläubiger

Deren Forderungen werden erst dann befriedigt, wenn alle anderen Insolvenzgläubiger voll befriedigt wurden und noch Masse vorhanden ist (Typische Forderungen sind: Zinsforderungen nach Insolvenzeröffnung oder Rechtsanwaltsgebühren, die erst durch Teilnahme am Verfahren entstanden sind.). Anzumelden sind diese Forderungen erst, wenn die Aufforderung dazu seitens des Gerichts ausgesprochen wurde.

Nebenforderung

Eine Nebenforderung ist eine Forderung, die aus dem Hauptanspruch abgeleitet wird, z. B. Zinsen oder Nutzungen, die gezogen wurden. Sofern Nebenforderungen selbständig geltend gemacht werden, handelt es sich um Hauptforderungen.

Nicht pfändbare Vermöengensgenstände

Einrichtungsgegenstände, die man einer bescheidenen Lebensführung zurechnet, wie z. B. Bett, Stuhl, Schrank, Tisch, (einfacher) Fernseher sowie Gegenstände, die zur Aufrechterhaltung der Gewerbetätigkeit erforderlich sind.

Nicht pfändbares Einkommen

Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.

Nullplan

Vertraglicher Vergleich mit dem Gläubiger, wenn beim Schuldner nur geringes Einkommen vorliegt. Beim Nullplan wird den Gläubigern im Vergleichsvorschlag nicht mehr angeboten, als die Gläubiger beim Insolvenzverfahren an pfändbaren Beträgen erhalten würden. In der Praxis lehnen Gläubiger Nullplan-Vergleiche oft ab.

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