Kapitalgesellschaften können aus wirtschaftlichen oder ideellen Zwecken gegründet werden. Die Gründung muss notariell beglaubigt und ins Handelsregister eingetragen werden. Stamm- oder Grundkapital ist von den Gesellschaftern aufzubringen.
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Grundsätzlich stehen die Gesellschafter nicht für für Gesellschaftsverbindlichkeiten gegen Gläubiger ein.
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Ein Kommissionsgeschäft ist ein Geschäft, das ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes im eigenen Namen für Rechnung eines anderen durchführt. Der Kommissionär hat ein gesetzliches Pfandrecht an der Kommissionsware, solange er sie im Besitz hat, zur Sicherung seiner Ansprüche auf Provision und Aufwendungsersatz.
Begriffe mit dem Buchstaben
» K «
Zur Ermittlung Ihres Nettoarbeitsentgelds, welches über Insolvenzgeld gewährt wird, muss das Bruttoarbeitsentgeld auf die zum Zeitpunkt der Insolvenz maßgebende monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung gekürzt werden. Der darüber hinaus gehende Bruttoanspruch wird gekappt und kann vom Arbeitnehmer lediglich zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Siehe hierzu: Höhe des Insolvenzgeldes.
Eine Klausel ist eine detaillierte Einzelbestimmung in einem Vertrag. Der Begriff der Klausel begegnet einem auch in der Zwangsvollstreckung. In diesem Fall bezeichnet der Begriff das amtliche Zeugnis der Vollstreckbarkeit des Titels. Nachdem der Titel im Original bei der Gerichtsakte verbleibt, benötigt der Gläubiger eine Ausfertigung, also Kopie, die z. B. folgende Klausel trägt: "Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".
Abkürzung KG, Rechtsform einer Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbegrenzt persönlich mit seinem ganzen Vermögen haftet (Komplementär). Die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) haften mit ihrer Vermögenseinlage. Komplementär kann auch eine AG oder eine GmbH sein, diese Konstruktion wird häufig gewählt, um die Haftung des Komplementärs zu begrenzen.
ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG). Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich auf seine Einlage. Ist die Einlage nicht geleistet, so erfolgt die Haftung bis zur Höhe der Einlage.
Ein Kommissionsgeschäft ist ein Geschäft, das ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes im eigenen Namen für Rechnung eines anderen durchführt. Der Kommissionär hat ein gesetzliches Pfandrecht an der Kommissionsware, solange er sie im Besitz hat, zur Sicherung seiner Ansprüche auf Provision und Aufwendungsersatz.
Ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG).
Mehr zur Haftung der KG lesen sie hier #UiN Kap.1 Rechtsformen und Haftung
Ein Kontokorrent ist im Handelsverkehr der Begriff für die laufende Verrechnung von Leistungen. Die Ansprüche, die in das Kontokorrent fallen, können nicht mehr einzeln geltend gemacht werden. Es verbleibt eine Kontokorrentforderung.
Ein Kontokorrentkredit ist ein Bankkredit, der in laufender Rechnung bis zu einem definierten Höchstbetrag ausgenutzt werden kann.
Die Kontenpfändung beim Schuldner erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der vom Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragt wird. Es wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners an die Bank gepfändet. Die Bank darf zunächst 14 Tage nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses weder an den Kontoinhaber noch an den Gläubiger auszahlen. Der Schuldner kann in dieser Zeit einen Freigabeantrag für einen auszuzahlenden Geldbetrag beim Vollstreckungsgericht einfordern. Sozialleistungen sind für die Dauer von 7 Tagen nach der Gutschrift unpfändbar und müssen in dieser Zeit in voller Höhe ausgezahlt werden.
Für internationale Konzerninsolvenzen bestehen keine international übergreifenden gesetzlichen Regelungen. Innerhalb der EU gilt zwar die Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO) diese enthält jedoch auch keine Regelungen zur Konzerninsolvenz.
Lesen Sie hier mehr zum Thema internationale Konzerninsolvenz.
Gegenstände aus der Insolvenzmasse des Schuldners, an denen Insolvenzgläubiger Sicherungsrechte haben, können durch den Insolvenzverwalter verwertet werden. Hierfür erhält die Insolvenzmasse Kostenbeiträge, die den Gläubigern, die keine Sicherheiten haben, im Rahmen der Verteilung der Quote zugutekommen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein Beschluss des Gerichts dahingehend, wer in welcher Höhe die für ein Gerichtsverfahren anfallenden Kosten zu tragen hat. In der Regel basiert der Beschluss auf einer anderen gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), in der festgelegt wird, in welchem Verhältnis (nicht jedoch in welcher Höhe konkret) die jeweilige Partei unterliegt bzw. obsiegt.
Ein Kreditor (Gläubiger) hat Waren oder Dienstleistungen auf Kredit geliefert.
Das Risiko für den Kreditor besteht darin, dass der Schuldner (Debitor) die Waren oder Leistungen nicht, verspätet oder nur teilweise bezahlt, oder sogar insolvent wird.
Eine Kreditversicherung, so benannt nach dem Lieferantenkredit d.h. der Zeitspanne zwischen Lieferung und Bezahlung, sichert Unternehmen gegen den Ausfall von Zahlungen und Zahlungsverzögerungen für geleistete Waren, Werk- oder Dienstleistungen ab.
Daher wird die Kreditversicherung auch als Forderungsausfallversicherung bezeichnet.
Kreditversicherungen gelten in der Regel gegenüber Privat- und Firmenkunden.
Der Versicherungsfall tritt ein, bei
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Schuldner oder Ablehnung mangels Masse
- Bei Erzielung eines außergerichtlichen Quoten- oder Liquidationsvergleichs mit sämtlichen Gläubigern.
- Bei Aussichtslosigkeit von Zwangsmaßnahmen zur Erreichung einer Zahlung aufgrund nachgewiesener ungünstiger Umstände
- Vereinbarung einer Warenrücknahme wegen Insolvenzgefahr (Ersatz von Mindererlös bei Verwertung der Ware)
Für das versicherte Unternehmen ergeben sich folgende Vorteile
- Berechenbare Versicherungskosten statt unkalkulierbarer Forderungsverluste
- Laufende Bonitätsprüfung aller Kunden über die Datenbank des Versicherers
- Keine Liquiditätsengpässe durch Zahlungsausfälle
Die Gestaltung des Versicherungsvertrags richtet sich bei modernen Versicherungsunternehmen an der Branche, den belieferten Ländern, Kundenstruktur und Zahlungszielen aus, und ist so individuell berechenbar.
Generell sollten sich der Versicherungsnehmer vor Abschluss über die Leistungsfähigkeit und den Service des Versicherungsanbieters informieren.
Im Allgemeinen gelten zunächst die arbeitsvertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Insolvenzordnung sieht jedoch vor, dass Kündigungsfristen, die länger als 3 Monate dauern von allen Beteiligten (also sowohl dem Insolvenzverwalter und dem Arbeitnehmer) auf 3 Monate verkürzt werden können. Kürzere Kündigungsfristen bleiben jedoch in jedem Fall bestehen. Siehe hierzu "Arbeitsplatz und Kündigung".

