Der Gutachter wird im Eröffnungsverfahren durch das Insolvenzgericht bestimmt. Er ermittelt, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt. Ferner ermittelt er, ob die Insolvenzmasse ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken.

Begriffe mit dem Buchstaben

» G «

Gehaltspfändung

Siehe Lohnpfändung

Abkürzung für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Gerichtliches Urteil

Instanzerledigende Entscheidung eines Gerichts über einen Streitgegenstand

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, dessen Aufgabe es ist, Urteile und Ladungen zuzustellen und andere Rechtstitel zu vollstrecken. Ignoriert eine Partei eine richterliche Entscheidung, darf die andere Partei nicht zur Selbsthilfe schreiten, sondern muss  den Gerichtsvollzieher beauftragen.
In der Zwangsvollstreckung heißen die Parteien Gläubiger und Schuldner. Der Gerichtsvollzieher handelt nie von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Gläubigers.
Der Gerichtsvollzieher kann auch vor Ort, also in der Wohnung des Schuldners, die eidesstattliche Versicherung vornehmen.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist der Gerichtsvollzieher angewiesen, auf eine möglichst gütige, aber auch rasche Erledigung der Forderung zu achten. Er kann aber z. B.  nach Absprache mit dem Gläubiger, mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren.
Bei der Durchführung seiner Dienstgeschäfte ist der Gerichtsvollzieher an die sog. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden. Handelt er vorschriftswidrig, liegt eine Amtspflichtsverletzung vor, die unter bestimmten Umständen einen Schadensersatzanspruch begründet.

Gesamtschuldnerische Haftung

Gesamtschuldner ist jeder, der die Erbringung einer Leistung zusammen mit anderen schuldet.

Hier gilt, dass sowohl alle für alles haften, aber auch jeder Einzelne für alles haftet.

Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben ganz oder zum Teil von jedem einzelnen der Gesamtschuldner fordern, bis sie vollständig erfüllt ist.

Wird einer der Schuldner vom Gläubiger auf Zahlung der Gesamtsumme verklagt und gewinnt der Gläubiger den Prozess, schuldet dieser Schuldner die Zahlung sämtlicher offenstehender Beträge. 
Die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten kann lediglich im Innenverhältnis, also unter den Gesellschaftern ausgeschlossen oder begrenzt werden, nicht gegenüber Dritten.

Bei Einzelunternehmen erstreckt sich die gesetzlich vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung in das gesamte Geschäfts- und Privatvermögen

Gesamtvollstreckungsverfahren

Im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung ist das Insolvenzverfahren ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d. h. alle Gläubiger werden durch Zahlung einer Quote gleichzeitig aus dem schuldnerischen Vermögen befriedigt.

Gesellschafter

Gesellschafter sind Personen, die in einem Vertrag festgelegt haben, ein Unternehmen zu betreiben. In Personengesellschaften sind die Gesellschafter Träger der Rechte und Pflichten der Gesellschaft.
Manche Gesellschaften sind nur dann gültig, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.

Gewerbesteuer

Steuer für den Betrieb eines Gewerbes basierend auf Gewerbeertrag und Gewerbekapital.

Gewerbliche Schuldenregulierer

Ein gewerblicher Schuldenregulierer ist ein Unternehmen, das verspricht, den Schuldner gegen Bezahlung von seinen Schulden zu befreien. Häufig erscheinen die Angebote zunächst lukrativ. Allerdings verbergen sich hinter diesen Angeboten in der Regel unseriöse Anbieter. Nachdem ein gewerblicher Schuldenregulierer jedoch daran interessiert ist, nicht nur kostendeckend zu arbeiten, sondern durch die angebotenen Beratungsprodukte auch Gewinne zu erwirtschaften, kann die Rechnung nicht zu Ihren Gunsten aufgehen. Eine empfehlenswerte Alternative stellen die kostenfrei tätigen, kommunal oder caritativ finanzierten Schuldnerberatungsstellen dar. Lassen Sie daher entsprechende Angebote durch einen unabhängigen, nicht durch den Schuldenregulierer vermittelten Fachmann (z. B. bei der Verbraucherzentrale) prüfen.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Girokonto für jedermann

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung eines Girokontos. Die Bankwirtschaft hat sich jedoch selbst verpflichtet, jedermann die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen.

Globalzession

Die Globalzession ist die Abtretung aller Ansprüche des Schuldners, die er gegen Dritte hat. Diese Abtretung erfolgt häufig zur Sicherung von Ansprüchen, die ein Gläubiger gegen den Schuldner hat. (vgl. Sicherungsabtretung)

Gläubiger

Gläubiger ist im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder einer Geschäftsbeziehung diejenige Person, Firma, Kommune oder Land, der ein Anspruch (z. B. Zahlung eines Kaufpreises) gegen einen Schuldner zusteht.

Gläubiger-Vergleich

Dies ist eine vertragliche Möglichkeit des Schuldners, seine Schulden zu senken. Vergleichsvorschläge sind oft erfolgreich, da der Schuldenberater oder Anwalt die Gläubiger vor die Alternative stellt, entweder den Vergleich anzunehmen oder womöglich gar kein Geld mehr zu sehen, weil der Schuldner sonst das Verbraucherinsolvenzverfahren einleitet.

Gläubigerausschuss

Das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung können einen Gläubigerausschuss einsetzen. Es besteht keine Pflicht, einen Gläubigerausschuss zu berufen.
In Großverfahren wird häufig wird ein Gläubigerausschuss  bestimmt, um die Interessen aller Gläubiger zu vertreten.

Den Gläubigerausschuss bilden Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger, der Kleingläubiger.und der Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen.

Arbeitnehmer sind zu beteiligen, wenn sie mit namhaften Lohn-Forderungen beteiligt sind.

Die Vertreter dieser Gruppen brauchen nicht selbst Gläubiger zu sein, so dass der Gläubigerausschuss auch mit externen Fachleuten (z.B. Anwälten) besetzt werden kann.

Seine Funktionen sind eher mit dem eines Aufsichts- oder Beirats im Gesellschaftsrecht zu vergleichen. Insofern übt er eine Überwachungs- und Unterstützungsfunktion aus. Grundsätzlich besteht kein Weisungsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter. Die für das Verfahren wesentlichen Entscheidungen werden durch die Gläubigerversammlung getroffen. 

Der Ausschuss entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.  Seine Mitglieder haften bei Pflichtverletzungen gegenüber den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern auf Schadensersatz.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und auf Erstattung ihrer Auslagen.

Ein Mitglied des Gläubigerausschusses kann bei vorliegendem wichtigem Grund vom Insolvenzgericht entlassen werden.

 

 

 

Lesen Sie mehr zum Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens

 

Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung besteht aus allen Gläubigern in einem Insolvenzverfahren und ist ebenso wie der Gläubigerausschuss ein Organ der Insolvenzgläubiger. Standardabstimmungen in der Gläubigerversammlung werden mit der Mehrheit der Forderungssumme(n) der anwesenden Gläubiger entschieden.

Gläubigervertreter

Die Insolvenzordnung (InsO) beschränkt die Rechte der Gläubiger.

Daher bieten auf diesen Bereich spezialisierte Fachanwälte und die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V  e.V. die Gläubigervertretung an. 

Sie vertreten gegenüber dem Insolvenzverwalter die Rechte der Gläubiger, setzen vorhandene Eigentumsvorbehalte durch, oder prüfen die Haftung von Geschäftsführern oder Vorständen des Schuldners oder Dritter.

 

 

Grenzgänger

Als Grenzgänger bezeichnet man Arbeitnehmer, die täglich zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten pendeln. Grenzgänger, die nach inländischen Vorschriften (Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsvorschriften, Befreiung von der Steuerpflicht im Inland) beschäftigt waren – also zum Beispiel ein Österreicher der in Deutschland nach deutschem Recht angestellt ist -  haben einen Anspruch auf  Insolvenzgeld. Allerdings fällt die Steuerbefreiung weg, d.h. für die Berechnung des Insolvenzgeldes in Deutschland wird für den Grenzgänger eine fiktive Lohnsteuer erhoben. Die Steuerklasse, die zur Berechnung zugrunde gelegt wird richtet sich, wie bei den Steuerklassen im Inland, nach dem Familienstand des Grenzgängers und dem eventuellen Verdienst des Ehepartners.

 

Grundschuld

Eine Grundschuld dient zur Sicherung einer Forderung und ist die Belastung eines Grundstücks mit einem Recht eines Anderen, sodass der Begünstigte verlangen kann, dass ihm eine Geldsumme aus dem Grundstück gezahlt wird.

Grundsteuer

Steuer, die nach dem Grundsteuergesetz auf Grundbesitz, z. B. Grundstücke, erhoben wird.

Gutachter

Der Gutachter wird im Eröffnungsverfahren durch das Insolvenzgericht bestimmt. Er ermittelt, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt. Ferner ermittelt er, ob die Insolvenzmasse ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken.

Guthabenkonto

Siehe Girokonto für jedermann

Günstigkeitsprinzip in Anwendung beim Insolvenzgeld nach §185 SGB III

Bei einer eventuellen Kappung des Insolvenzgeldanspruches aufgrund Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze kann der Arbeitnehmer die für ihn günstigeren Lohnbestandteile im Insolvenzgeld bescheinigen lassen, z.B. steuerfreie Bestandteile vor steuerpflichtigen Bestandteilen.

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