Rechtsnorm der Insolvenzordnung, die definiert, was ein Insolvenzgläubiger ist. Darüber hinaus wird damit auch der Rang beschrieben, den die Forderung im Insolvenzverfahren einnimmt. Forderungen gem. § 38 InsO sind Forderungen im Rang 0.
| voheriger Begriff | §38 InsO |
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Rechtsnorm der Insolvenzordnung, die definiert, was ein Insolvenzgläubiger ist. Darüber hinaus wird damit auch der Rang beschrieben, den die Forderung im Insolvenzverfahren einnimmt. Forderungen gem. § 38 InsO sind Forderungen im Rang 0.

