26.01.12 Schneller schuldenfrei: Der Entwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens |
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Insolvente Existenzgründer und Verbraucher sollen mit der Änderung schneller als bisher eine zweite Chance erhalten; vorausgesetzt sie können einen Teil ihrer Schulden begleichen. Aber auch Gläubiger profitieren von den geplanten Änderungen.
Nach drei Jahren schuldenfrei
Der Entwurf des Bundesjustizministerium sieht vor, dass Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden könne, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.
Stärkung der Gläubigerrechte
Die Wahrnehmung der Gläubigerrechte ist, gerade wenn es um die Erteilung der Restschuldbefreiung geht, teilweise beschwerlich. Die praktischen Schwierigkeiten führen dazu, dass zuweilen die Restschuldbefreiung erteilt wird, obwohl Versagungsgründe vorliegen. Mit den Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte soll dies künftig verhindern werden. Der Entwurf will damit auch die Akzeptanz des Instituts der Restschuldbefreiung unter den Gläubigern weiter verbessern.
Aussichtslose Einigungsversuche können entfallen
Auch soll das außergerichtliche Einigungsverfahren wird gestärkt werden. Sperren sich einzelne Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung, kann ihre Zustimmung künftig vom Gericht ersetzt werden. Bei offensichtlich aussichtslosen Einigungsversuch muss dieser nichtmehr unternommen werden. Dies soll die Schuldnerberatungsstellen entlasten.
Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften werden besser geschützt
In der Insolvenz sollen Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften ähnlich wie Mieter geschützt werden.
Insolvente Lizenzgeber
Interessant für lizenzgebende Unternehmer ist die geplante Neuregelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen. Sie stellt sicher, dass Lizenzen auch bei einer Insolvenz des Lizenzgebers unter Wahrung der Gläubigerinteressen weitergenutzt werden können.
...erst ein Entwurf
denn jetzt haben Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
zum Entwurf auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (BMJ)
Schuldnerberatungsstelle gesucht?
Bild: Danilo Rizzuti / FreeDigitalPhotos.net

