Gesetz Kontopfändung

Schutz vor Kontopfändung

Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes

 
Um der Vielzahl der Kontopfändungen Rechnung zu tragen, wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) vorgelegt. Auf diesem speziell zu beantragenden Konto wird dem Schuldner ein automatischer Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15€ pro Monat auf sein Guthaben gewährt. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen kann dieser Basissatz erhöht werden. Alle Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, diesen Kontotyp anzubieten. Auch Selbstständigen steht die Eröffnung eines P-Kontos zu.

 

Materialien zum Gesetzgebungsverfahren:

 

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