Bei einer privaten Insolvenz entstehen folgende Kosten:
Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bieten die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und freien Wohlfahrtsverbände ihre Tätigkeit in der Regel kostenfrei an. Regelt ein Rechtsanwalt Ihre außergerichtliche Einigung so müssen Sie für die Insolvenz mit Kosten zwischen 500-2000 Euro rechnen. Für bedürftige Schuldner besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Anwaltskosten über einen Beratungshilfeschein abzudecken.
Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Rechtsantragsstelle ihres Amtsgerichts. Hier finden sie schnell das für Sie zuständige Amtsgericht.
Erkundigen Sie sich nach deren Öffnungszeiten und bringen Sie gleich die Einkommensbelege und Ausgabennachweise mit. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Er rechnet dann direkt mit dem Gericht ab, Sie bezahlen einmalig eine Gebühr von 10 Euro.
Hier kommen Sie direkt zum Antragsformular
Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen. Kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht natürlich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Sie in Anspruch nehmen können. In Berlin haben Sie die Wahl zwischen der Inanspruchnahme der öffentlichen Rechtsberatung und anwaltlicher Beratungshilfe nach BerHG. In Bremen und Hamburg wenden Sie sich an die öffentliche Rechtsberatung.
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