Hat ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirkt, muss Ihnen dieser vom Gericht oder dem Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Jetzt müssen Sie mit einer Kontopfändung rechnen.
Sind Sie wirklich überschuldet, sollten Sie spätestens jetzt den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Haben Sie bereits einen Insolvenzantrag gestellt, greift der Pfändungsschutz der alle weiteren Pfändungen unterbindet. Hierauf sollten Sie den Gläubiger hinweisen.
Trifft beides nicht auf Sie zu, so sollten Sie jetzt handeln, um die drohende Kontopfändung zu vermeiden, oder sichern Sie durch einen Antrag auf Pfändungsschutz den pfändungsfreien Anteil Ihres Einkommens.
Der Antrag auf Pfändungsschutz
Voraussetzung ist Ihre Vermögenslosigkeit. Stellen Sie den Antrag, obwohl Sie noch Vermögen besitzen, so machen Sie sich strafbar.
Den Antrag stellen Sie
Für jeden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers muss ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden.
Um Ihre finanzielle Notsituation zu belegen, fügen Sie dem Antrag auf Pfändungsschutz das Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, den Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Abrechnungen sonstiger Bezüge (Kinder-, Wohn, Erziehungsgeld), Energieabrechnungen bei. Vergessen Sie nicht Ihren Ausweis mitzunehmen.
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