Selbstständige und Freiberufler sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Kleingewerbebetreibende und ehemals Selbstständige werden nur mit weniger als 19 Gläubigern zugelassen.
Beginnen Sie mit einer qualifizierten Beratung. Diese kann durch Schuldnerberatungen, Anwälte, Steuerberater und Notare erfolgen. Der erste, für das Verfahren zwingend vorgeschriebene Schritt aus Ihrer wirtschaftlichen Notlage, ist der Versuch sich mit Ihren Gläubigern gütlich zu einigen.
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TIPP zur Verhandlung über das Anwaltshonorar
Sie können beim Anwalt über das Honorar für das Beratungsgespräch verhandeln (Kosten für Schriftwechsel sind nicht verhandelbar). Ohne weitergehende Vereinbarung kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt inkl. Auslagen und Steuern maximal 250,00 EUR. Können Sie diese nicht bezahlen, haben Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Lesen Sie hier mehr zu Verfahrenskosten in der Verbraucherinsolvenz.
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Mit den Fachleuten Ihres Vertrauens erstellen Sie zunächst eine Liste Ihrer Schulden (Forderungsliste). Diese Aufstellung der Gläubiger und der offenen Rechnungen muss in Ihrem eigenen Interesse vollständig sein, da alle Forderungen die nicht aufgelistet sind, in voller Höhe bestehen bleiben. Am besten sammeln Sie alle Rechnungen, Mahnungen und Briefe in einem Ordner. Sind Sie sich bezüglich der Vollständigkeit Ihrer Liste unsicher, benutzen sie unsere Musterbriefe.
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TIPP Rückständige Unterhaltsforderungen
Rückständige Unterhaltsforderungen können Sie in die Aufstellung der Schulden mit einbeziehen.
Lesen Sie Ausführliches dazu im Lexikon.
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