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18. Was ist ein Motivationsrabatt?

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Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Das heißt Sie haben ab jetzt mehr Geld zur freien Verfügung.

Wurden Ihnen die Verfahrenskosten gestundet, so wird vom Gericht geprüft, ob der Motivationsrabatt zunächst zu Begleichung der Gerichts- und Treuhänderkosten einbehalten wird.

Regelmäßg auftretende Fragen zum Bereich

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16. Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensperiode?

Während dieser sechs Jahre müssen Sie folgende Pflichten ( sog. Obliegenheiten) erfüllen und dadurch beweisen, dass Sie ernsthaft an der Befriedigung der Gläubigerforderungen mitwirken :

  • Angemessene oder zumutbare Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Arbeitssuche.

Als zumutbar gilt Arbeit nach den Anforderungen für Arbeitslosengeld oder ALG II. Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit entfällt bei: Personen über 65 Jahren, Erwerbsunfähigen, Erziehenden, und für die Dauer einer beruflichen Umschulung.

  • Herausgabe von Vermögen.

Erbschaften und Schenkungen anstelle einer Erbschaft müssen Sie zur Hälfte abführen. Geschenke und Lottogewinne dürfen Sie für sich behalten. Steuererstattungsbeträge müssen Sie auch nicht an Ihre Gläubiger weiterreichen, es sei denn das Finanzamt ist einer Ihrer Gläubiger.

  • Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel mitteilen.

Sie müssen den Treuhänder und das Gericht sofort informieren, wenn Sie umziehen, oder wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten.

  • Auskunft erteilen.

Auf Verlangen müssen Sie dem Treuhänder oder dem Gericht Auskunft über Ihre Arbeitsstelle oder Arbeitssuche, Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen erteilen. Ihren Gläubigern gegenüber sind Sie jedoch nicht auskunftspflichtig.

  • Treuhänderkosten erstatten.

Der Treuhänder erhält aus den Pfandbeträgen, die an ihn abgeführt werden, seine Vergütung. Diese Kosten können Ihnen auf Antrag gestundet werden.


Erfüllen Sie diese Obliegenheiten, so wird Ihnen vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt.
Verletzen Sie während der Wohlverhaltensperiode bewusst eine Ihrer Pflichten, so dass die Gläubiger weniger Geld erhielten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung innerhalb eines Jahres widerrufen.

TIPP: Rechnen Sie damit, dass Ihnen nicht wohlgesonnene Gläubiger Ihre Handlungen in der Wohlverhaltensperiode genau beobachten.

17. Was geschieht, wenn ich keine Zahlungen an die Gläubiger leisten kann?

Können Sie während der Wohlverhaltensperiode keine Zahlungen leisten, wird Ihnen dennoch am Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung erteilt, wenn Sie Ihre Schuldnerpflichten erfüllt haben.

18. Was ist ein Motivationsrabatt?

Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Das heißt Sie haben ab jetzt mehr Geld zur freien Verfügung.

Wurden Ihnen die Verfahrenskosten gestundet, so wird vom Gericht geprüft, ob der Motivationsrabatt zunächst zu Begleichung der Gerichts- und Treuhänderkosten einbehalten wird.

19. Versagungsgründe- was ist das?

Die Gläubiger können Versagungsgründe geltend machen, so dass dem Schuldner die Restschuld nicht erlassen wird.

Versagungsgründe können sein:
Der Schuldner ist wegen Konkursbetrug oder Gläubigerbegünstigung rechtskräftig verurteilt; er/ sie hat in den letzten drei Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht um Sozialleistungen zu erhalten, Steuern zu vermeiden oder einen Kredit zu bekommen.
Er/sie hat falsche Angaben über seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt.
Ihm/ihr ist in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden.

20. Welche Schulden betrifft die Schuldenbefreiung?

Nach erfolgreichem Verfahren sind Ihnen alle aufgelisteten Forderungen erlassen.

Die Schuldenbefreiung gilt nicht für neue Schulden, Buß-, Ordnungs- und Zwangsgelder. Forderungen z.B. wegen Schadenersatz oder Schmerzensgeld, Kreditbetrug oder Unterhaltspflichtverletzung bleiben auch bestehen.

TIPP: Steuerschulden können, auch bei Steuerhinterziehung, in das Verbraucherinsolvenzverfahren einbezogen werden.

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