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03. Ohne Geld - ohne Wohnung?

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Nein. Ohne Geld zu sein, bedeutet nicht, dass Sie keine Rechte haben. Aber Ihre besondere Aufmerksamkeit muss jetzt auf der Existenzsicherung liegen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Regelmäßg auftretende Fragen zum Bereich

» Private Insolvenz «

01. Wer kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?

Das Verfahren greift nur, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder die Zahlungsunfähigkeit droht, das heißt, wenn Ihre Einkünfte nicht mehr ausreichen, alle monatlichen Rechnungen zu begleichen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht allen in Deutschland wohnenden Personen offen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbetreibende oder ehemals unternehmerisch Tätige mit bis zu 19 Gläubigern können diesen Weg auch beschreiten - für alle anderen gilt das Regelinsolvenzverfahren.

02. Brauche ich professionelle Hilfe?

Ja. Die zu beachtenden gesetzlichen Regelungen und die Aufgaben sind in der Regel zu vielfältig, um von Laien ordnungsgemäß durchgeführt zu werden. Verfahrensfehler können zum Scheitern ihreres Verbraucherinsolvenzverfahrens führen.

03. Ohne Geld - ohne Wohnung?

Nein. Ohne Geld zu sein, bedeutet nicht, dass Sie keine Rechte haben. Aber Ihre besondere Aufmerksamkeit muss jetzt auf der Existenzsicherung liegen. Lesen Sie hier mehr dazu.

04. Mein Gläubiger hat das Insolvenzverfahren für mich beantragt - darf er das?

Auch ein Gläubiger kann das Insolvenzverfahren beantragen, da er Interesse hat, seine Forderungen bezahlt zu bekommen. Dann erhalten Sie vom Gericht die Aufforderung einen eigenen Antrag zu stellen. Dieser ist wichtig, um eine mögliche Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Danach müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Falls diese Einigung scheitert, müssen Sie innerhalb 3 Monaten eine Bescheinigung über deren Scheitern vorlegen. Jetzt gehen Sie den regulären Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

05. Wer stellt die Bescheinigung über das Scheitern der Einigung aus?

"Geeignete Personen" oder "geeignete Stellen" sind die Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, die Regelungen sind vom Bundesland abhängig.

TIPP: Fallen Sie nicht auf so genannte Finanzdienstleister herein. Die nennen sich zum Teil auch Schuldnerberater oder Schuldenregulierer. Doch Schuldnerberater, die Geld von Ihnen wollen, und Umschuldungsunternehmen sind keine Alternative.

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