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08.03.10 Jobo stellt Insolvenzantrag

Insolvenzverfahren

Rubrik: Insolvenzverfahren


Jobo ist insolventAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte am Freitag die Jobo AG aus Gummersbach. Das 1923 und in dritter Generation familiengeführte Unternehmen ist Lieferant der Photoindustrie.

 

 

Das Leistungsspektrum reicht von digitalen Bilderrahmen über mobile Photospeicher, Geotagging-Lösungen, Stative und Blitzgeräte, bis hin zu Kiosk-Systemen und eigener Minilab-Entwicklung.

 

Finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens hatten sich schon in der letzten veröffentlichten Bilanz angedeutet.

Zeitgleich wurde auch Insolvenzantrag für die Jobo Labortechnik gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter beider Verfahren wurde Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch bestellt.

 

 

 

 

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 104/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48091 eingetragenen JOBO AG, Kölner Str. 58, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Johannes Bockemühl-Simon, Kölner Str. 58, 51645 Gummersbach 
Geschäftszweig: die Entwicklung, Fabrikation und der Handel von Foto-, Imaging- und Laborgeräten einschließlich Zubehörartikel im In- und Ausland, insbesondere Laborgegeräten,

ist am 05.03.2010, um 11:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch, Sachsenring 81, 50677 Köln bestellt. 

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).  

73 IN 104/10
Amtsgericht Köln, 05.03.2010

 

 

 

 

 

 

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