Das Elixia-Insolvenzverfahren ist eröffnet. Was nun?

Das Insolvenzverfahren über die Elixia Holding wurde nun vom Amtsgericht eröffnet.

sehen Sie hier alle gerichtlichen Beschlüsse 

 

Was bedeutet die Eröffnung?

Dieser Eröffnungsbeschluss gründet auf ein Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters/ Gutachters, der dem Insolvenzrichter vorgelegt wird. Darin nimmt der Gutachter (meist der vorläufige Insolvenzverwalter)  auch  zu einer Betriebsfortführung und Sanierung Stellung.

 

Ist ausreichend Vermögen vorhanden um alle Verfahrenskosten (Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten)  abzudecken, wird das Verfahren eröffnet.  Von nun an führt der Insolvenzverwalter allein das Unternehmen.

 

Mit der Eröffnung  endet die Phase in der das Unternehmen von den Lohnkosten der  (rund  850 Mitarbeiter) entlastet war, da diese Insolvenzgeld erhielten.

 

Was ist Aufgabe des Insolvenzverwalters?

Die Insolvenzordnung (InsO) besagt, dass der Insolvenzverwalter Interessen aller Gläubiger vertritt. Ziel des Verfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger. Die Insolvenzordnung sieht dazu, je nach Lage des insolventen Unternehmens, Zerschlagung, Sanierung oder den Verkauf  vor.

 

Wie sieht das bei einer Holding aus?

Eine Holding hat selbst kein operatives Geschäft, es sind also keine Vorräte, Maschinen etc. vorhanden, die verkauft werden können.  Das Vermögen sind die Anteile an den operativen Gesellschaften (z.B. Elixia Fun). Daher wird der IV versuchen diese zu verkaufen.

 

Haben Gläubiger ein Mitbestimmungsrecht?

Im Eröffnungsbeschluss wurde auch ein Berichtstermin, an dem die Gläubigerversammlung zusammentritt, und ein Prüftermin festgelegt.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters bestimmt die Gläubigerversammlung, ob und wie der Geschäftsbetrieb weitergeführt wird.

mehr zur Gläubigerversammlung

 

Kann ein Mitglied jetzt kündigen?

Nein. Das Wahlrecht zur Ausübung oder Kündigung von Verträgen liegt nun allein beim Insolvenzverwalter.

 

Was geschieht mit den Mitgliedsbeiträgen?

Wird der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten, oder  Elixia an einen Investor verkauft, so laufen alle Verträge wie gehabt weiter. Bei Verkauf  kann Ihnen nach Betriebsübergang ein Sonderkündigungsrecht zustehen.

 

Wird das Unternehmen liquidiert, so bleibt Ihnen nur, ihre Ansprüche als Insolvenz-Forderung anzumelden. Erfahrungsgemäß werden Sie aber nach langer Zeit nur noch Bruchteile der Anzahlung zurück erhalten.

 

Zur kostenlosen Forderungsanmeldung 

 

 

Was ändert sich für die Mitarbeiter?

Zu diesem Thema lesen Sie bitte hier 

 

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Habe ich auf Grund des Insolvenzantrags ein außerordentliches Kündigungsrecht?

 

Nein, zwar prüft der vorläufige Insolvenzverwalter nun den Insolvenzantrag und begleitet die bisherige Geschäftsführung. Dies ist aber ohne Bedeutung für den Vertrag.

 

Kann ich regulär kündigen?

Die Möglichkeit der fristgerechten, regulären Kündigung besteht weiter.

 

 

Was passiert, wenn ELEXIA in eine andere Studio-Kette übergeht?

 

In der Regel werden Sie über einen solchen Betriebsübergang informiert. Dann steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb einer bestimmten Zeit ausgeübt werden muss.

 

Informationen für ELIXIA MitgliederWas muss ich beachten?

 

Erhalten Sie in der nächsten Zeit Post des vorläufigen Insolvenzverwalters, lesen Sie diese bitte sorgfältig. Unter Umständen nennt er Ihnen eine neue Bankverbindung: Achten Sie unbedingt darauf, Zahlungen ausschließlich an dieses Konto zu leiten. Geld das auf dem Konto des Schuldners landet, ist in der Regel weg – und Sie müssen dann laut Gesetz noch einmal zahlen!

 

Ich habe eine Bankeinzugsermächtigung erteilt. Was muss ich tun?

 

Achten Sie bitte auf die Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ändert sich die Bankverbindung, widerrufen Sie den alten Bankeinzug. Kontrollieren Sie, dass keine Beträge mehr auf das alte Konto des bisherigen Unternehmens fließen.

Wie wird es weitergehen?

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun vor Ort und verschafft sich einen Überblick. Er stellt auch Unternehmens-Vermögen sicher. Parallel dazu kümmert er sich um eine Vorfinanzierung der Angestellten-Gehälter durch die Agentur für Arbeit. Ist genügend Masse (Vermögen) vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, so eröffnet das Gericht per Beschluss in ca. 3 Monaten das Insolvenzverfahren. Im Insolvenzverfahren bestimmen die Gläubiger mit; so kann das Unternehmen verkauf, aufgelöst oder saniert werden.

 

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(Bild Michael Andre May/pixelio)

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