Eröffnungsbeschluss München Lenbachplatz |
Über das Vermögen der Elixia Lenbachplatz GmbH, Amtsgericht München HRB 117517, geschäftsansässig: Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 08.01.2010 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
03.12.2009, 10.05 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
04.03.2010, 10.05 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2956/09 Berlin, 9. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Eröffnungsbeschluss Elixia München |
Über das Vermögen der Elixia München GmbH, Amtsgericht München HRB 79709, geschäftsansässig: Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 08.01.2010 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
03.12.2009, 10.00 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
04.03.2010, 10.00 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2957/09 Berlin, 9. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Eröffnungsbeschluss ELIXIA Gröbenzell |
Über das Vermögen der Elixia Gröbenzell GmbH, Amtsgericht München HRB 88515, geschäftsansässig: Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 24.12.2009 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
12.11.2009, 10.40 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
25.02.2010, 10.10 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2955/09 Berlin, 8. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Eröffnungsbeschluss ELIXIA Deutschland |
Über das Vermögen der ELIXIA Deutschland GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 63883, Landsberger Allee 117 a,10407 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 24.12.2009 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
12.11.2009, 10.45 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
25.02.2010, 10.15 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2961/09 Berlin, 7. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Eröffnungsbeschluss ELIXIA Lichterfelde |
Über das Vermögen der Elixia Lichterfelde GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 97258, Lankwitzer Str. 19-24,12209 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 08.01.2010 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
03.12.2009, 10.10 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
04.03.2010, 10.10 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2959/09 Berlin, 7. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Eröffnungsbeschluss ELIXIA Schwabing |
Über das Vermögen der Elixia Schwabing GmbH, Amtsgericht AG München HRB 167944, geschäftsansässig: Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin, ist am 01. Oktober 2009 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 24.12.2009 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
- Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
- Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
12.11.2009, 10.35 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
25.02.2010, 10.05 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36e IN 2954/09 Berlin, 7. Oktober 2009 Amtsgericht Charlottenburg
Anordnung vorläufige Insolvenzverwaltung ELIXIA GmbH |
Amtsgericht Berlin, Aktenzeichen: 36e IN 2961/09
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELIXIA Deutschland GmbH, Landsberger Allee 117 a, 10407 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 15.07.2009 um 15.00 Uhr angeordnet worden:
- vorläufige Insolvenzverwaltung
- vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Str. 48, 10785 Berlin.
- Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.
(Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de)
