Fragen und Antworten zur Prime Time Entertainment Insolvenz

Informationen für Karten-Inhaber

 

Sie besitzen Karten für die India-Show der insolventen Prime Time Entertainment?
Fragen + Antworten für Sie. 

 

Was passiert nun?

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ist vor Ort und verschafft sich einen Überblick. In den folgenden Wochen werden der Insolvenzverwalter und sein Team die rechtliche und finanzielle Lage bei der insolventen Prime Time Entertainment prüfen.

 

Kann Ihnen der Insolvenzverwalter das Geld für die Karten erstatten?

 

Selbst wenn der Insolvenzverwalter das wollte, darf er das nicht. Sie stehen im Insolvenzverfahren in einer lange Reihe von Gläubigern (zusammen z.B. mit Banken, Handwerkern, Mitarbeitern).
Sie können nach der Eröffnung des Verfahrens ihre Forderung anmelden. Da die Verteilung quotal erfolgt,  kommt nur ein sehr geringer Teil des Kaufpreises zurück.

 

Sie haben Ihr Ticket bei einer Vorverkaufsstelle erworben?

 

Vorverkaufsstellen sind natürlich die erste Adresse um sein Geld erstattet zu bekommen. Doch vorher sollten Sie noch einen Blick in die AGB (Allgemeinen Geschäfts Bedingungen) werfen.
Diese schließen üblicherweise bei einer Insolvenz des Veranstalters die Erstattung aus. Grund ist, dass die Vorverkaufsstellen die Gelder für die Tickets beim Veranstalter schon bezahlt haben. Die Vorverkaufsstelle ist somit auch einer von vielen Gläubigern (siehe vorangegangene Frage).

 

Wann kann ich meine Forderung anmelden?

 

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Sie die Forderungsanmeldung einreichen. Der Eröffnungstermin (nicht die Stellung des Insolvenzantrags) wird unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Um am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil Ihres Geldes zu bekommen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden. So bestimmt es § 174 der Insolvenzordnung. Erst durch die Anmeldung Ihrer Forderung stehen Ihnen die Rechte eines Gläubigers zu.

 

zurück zur Übersicht

Newsletter zur "Insolvenz"

Newsletter abonnieren

 Informativ.  Interessant.  Kostenlos. 

Unser monatlicher Newsletter.

 

zur Registrierung

zum Newsletter-Archiv