Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung - Wadan Yards Warnow GmbH

Amtsgericht Schwerin, Aktenzeichen: 581 IN 77/09

 

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

 

im Handelsregister B des Amtsgerichtes Rostock, unter HRB 9727 eingetragenen Wadan Yards Warnow GmbH mit Sitz in Rostock vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Säuberlich, Rostock und Einar Bronlund, Karst

Geschäftsanschrift: Werftallee 10, 18119 Rostock

 

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 05.06.2009 um 12:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):

 

1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

 

Rechtsanwalt Marc Odebrecht

A.-Bebel-Str. 4

19055 Schwerin

Tel.: 0385/ 558540

 

ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.

 

2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.

 

4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

 

Amtsgericht Schwerin, 05.06.2009

 

 

Beschluss als PDF

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