Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung - Wadan Yards Warnow Real Estate GmbH |
Amtsgericht Schwerin, Aktenzeichen: 581 IN 78/09
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
im Handelsregister B des Amtsgerichtes Rostock, unter HRB 9728 eingetragenen Wadan Yards Warnow Real Estate GmbH mit Sitz in Rostock vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Säuberlich, Rostock und Einar Bronlund, Karst
Geschäftsanschrift: Werftallee 10, 18119 Rostock
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird am 05.06.2009 um 12:30 Uhr einstweilen angeordnet (§ 21 InsO):
1. Für das vorstehend bezeichnete Vermögen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Rechtsanwalt Marc Odebrecht
A.-Bebel-Str. 4
19055 Schwerin
Tel.: 0385/ 558540
ohne Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 und 3 InsO), jedoch berechtigt und verpflichtet, Vermögen der Schuldnerin zu sichern, insbesondere ihr zustehende Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder entgegen zunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern (Schuldnern der Schuldnerin) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen oder sonst an sie zu leisten.
2. Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung werden untersagt oder sind einstweilen einzustellen. Das gilt nicht für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll als Sachverständiger prüfen und schriftlich darlegen, ob Gründe für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen (§§ 17 ff. InsO) und ob im Schuldnervermögen ausreichend freie Werte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Liegen Eröffnungsgründe vor, reicht die freie Masse jedoch nicht für das Verfahren, ist der fehlende Betrag gesondert anzugeben.
4. Die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Schwerin, 05.06.2009
