Informationen für Arcandor Betriebsrentner |
Sehr geehrte ehemalige Mitarbeiter der Arcandor Gruppe,
Rund 1.500 Betriebsrentner aus dem Bereich der Arcandor-Gruppe durften im vorläufigen Insolvenzverfahren keine Betriebsrenten ausgezahlt werden.
Der PensionsSicherungsVerein (PSVaG) sichert Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften ab, die von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängen. Dies gilt uneingeschränkt für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse.
Aufgabe des PSVaG ist es, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern. Wird hier ein Arbeitgeber insolvent, springt daher der PSVaG mit Leistungen ein.
Die Leistungspflicht des PSVaG beginnt in dem Moment, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (hier: 1. September 2009). Der PSVaG benötigt allerdings einen angemessenen Bearbeitungszeitraum, da er die einzelnen Rentenansprüche zu prüfen hat. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Üblicherweise erfolgt die Zahlungsaufnahme anschließend über die Allianz Lebensversicherungs-AG. Für die Betriebsrentner der Unternehmen der Arcandor Gruppe hat der PSVaG vorgeschlagen, den bisherigen Zahlungsweg über die Pensions Group in Düsseldorf, die für den Großteil der Betriebsrentner der Arcandor-Gesellschaften die Renten auf der Grundlage des sogenannten Contractural Trust Agreement (CTA) absichert, beizubehalten. Die Gespräche hierüber dauern zwischen der Pensions Group und dem PSVaG derzeit noch an. Dieser Prozess soll schnell abgeschlossen und die Rentenzahlungen zügig wieder aufgenommen werden.
Bei der Bearbeitung haben naturgemäß die Betriebsrentner Vorrang, da sie sobald wie möglich Rentenzahlungen unmittelbar über den PSVaG erhalten sollen. Die Ansprüche der Versorgungsanwärter können daher erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. Dadurch entstehen aber weder rechtliche noch materielle Nachteile. Unabhängig davon erhalten aber auch die Versorgungsanwärter einen Zwischenbescheid mit Hinweisen zum weiteren Bearbeitungsablauf.
Weitere Informationen zum PSVaG finden Sie unter www.psvag.de.

