Informationen für Aktionäre |
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
für die Anteilseigner ist es von Bedeutung, wie der Insolvenzverwalter weiter vorgehen kann. Grundsätzlich stehen Sie nur mit Ihrem investierten Geld ein – es entstehen Ihnen im Insolvenzverfahren also keine Folgekosten.
Eine Ausschüttung an Sie wird im Insolvenzverfahren nur dann erfolgen, wenn nach der Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger noch Überschuss verbleibt.
Informationen für Aktionäre der Arcandor AG sowie Ad-hoc Meldungen finden Sie hier
