Eröffnungsbeschluss Metal Technologies |
Amtsgericht Würzburg, Aktenzeichen: 1 IN 210/09
Über das Vermögen der Firma Metal Technologies
Kitzingen GmbH (MTK), v.d.d. GF Josef Ramthun und William
Burdumy, An der Jungfernmühle 1, 97318 Kitzingen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 4784, Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Gießerei und sonstige metallverarbeitende Tätigkeiten, v.d.d. Rechtsanwälte anchor, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München,
wurde am 30.04.2009, 07.30 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Bruno Fraas, Heinestr. 7 b, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/359 800.
Es wurde ein allgemeines Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB auferlegt u. angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde das Recht eingeräumt, Forderungen u. Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Soweit die Verwertung gepfändeter, beweglicher Gegenstände u. Rechte unmittelbar bevorstehen, werden diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Gelder entgegenzunehmen und Zahlungen für den Schuldner zu leisten.
Würzburg, 30.04.2009 Amtsgericht
(Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de)
