Eröffnungsbeschluss Metal Technologies |
Amtsgericht Würzburg, Aktenzeichen: 1 IN 210/09
Über das Vermögen der Firma Metal Technologies Kitzingen GmbH (MTK),
v.d.d. GF Josef Ramthun und William Burdumy, An der Jungfernmühle 1, 97318 Kitzingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 4784,
Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Gießerei und sonstige metallverarbeitende Tätigkeiten,
v.d.d. Rechtsanwälte anchor, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München,
wurde am 29.06.2009, 07.00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Bruno Fraas, Heinestr. 7 b, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/359 800.
Die Gläubiger werden aufgefordert,
a) ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 28.09.2009 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch neh- men. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
- den Fortgang des Verfahrens auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters, § 157 InsO (Berichtstermin),
- die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses, (§ 68 InsO) sowie die nachfolgend bezeichneten Angelegenheiten:
- Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); Betriebsveräußerung bzw. Veräußerung des Warenlagers im ganzen, Freihandverkauf von Grundbesitz; die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde; Anhängigmachung, Aufnahme, vergleichsweise Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
wurde bestimmt auf Montag, 17.08.2009, 09.00 Uhr, Zimmer 14/II. Stock der Justiznebenstelle Tiepolostr. 6 in Würzburg.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung für Anträge im Sinne des § 160 InsO als erteilt.
Der Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 17.11.2009, 09.00 Uhr, Zimmer 14/II. Stock der Justiznebenstelle Tiepolostr. 6 in Würzburg.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Würzburg, 29.06.2009 Amtsgericht
