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02.02.12 Insolvenzverfahren der Heitkamp BauHolding eröffnet

Insolvenzverfahren

Kategorie: Insolvenzverfahren


Insolvenzverfahren der Heitkamp BauHolding eröffnet

 

Das Amtsgericht Bochum hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heitkamp BauHolding GmbH aus Herne eröffnet. Das Gericht hat zudem dem Antrag stattgegeben, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu führen.

 

Somit ist der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, zum Sachwalter bestellt worden. Er wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung sowie dem Restrukturierungsbeauftragten, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus & Zimmermann, die Insolvenz der Holding führen. 

 

Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren haben die Verantwortlichen die Verkaufsverträge für zwei der insgesamt acht operativ tätigen und nicht-insolventen Gesellschaften final ausgehandelt. Diese Verträge wurden nun mit Verfahrenseröffnung gültig. So ging der Bereich Infrastrukturbau mit 300 Mitarbeitern und den nicht-insolventen Töchtern Heitkamp Erd- und Straßenbau GmbH und Heitkamp Umwelttechnik GmbH an die Gesellschafter aus dem Kreise der Stricker-Gruppe aus Dortmund. Die bestehenden Strukturen der beiden Gesellschaften sowie die Marke Heitkamp bleiben bestehen, denn beide Gesellschaften firmieren weiter unter ihren jetzigen Namen. Die neuen Gesellschafter legen Wert darauf, dass Heitkamp unabhängig und eigenverantwortlich bestehen bleibt.

 

Sachwalter Andres und Restrukturierungsbeauftragter Kebekus sind zuversichtlich auch die weiteren sechs operativ tätigen und nicht-insolventen Gesellschaften mit insgesamt 700 Mitarbeitern in den kommenden Wochen verkaufen zu können. Die Gespräche mit potenziellen Investoren sind überwiegend recht weit fortgeschritten.

 

 

Hintergrund Heitkamp BauHolding

Die Geschäftsführung der Heitkamp BauHolding GmbH hatte Ende November 2011 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Grund hierfür waren finanzielle Verpflichtungen der Holding, die aus der Vergangenheit stammen wie zum Beispiel der Insolvenz der Deilmann Haniel GmbH. Durch aktuell geänderte Bedingungen der Steuergesetzgebung wie der Entscheidung der Europäischen Kommission zur Sanierungsklausel § 8c Körperschaftssteuergesetz, hätte die Heitkamp BauHolding GmbH weitere Belastungen in Millionenhöhe stemmen müssen, was sie überfordert. Die BauHolding erbringt mit etwa 40 Beschäftigten verschiedene Dienstleistungen beispielsweise in den Bereichen Personal, IT, Steuern, Recht und Versicherungen für die insgesamt acht operativ tätigen Tochtergesellschaften, die nicht von dem Insolvenzantrag betroffen sind.

 

 

mehr wissen: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

 

 

 

 

Bild: ilker

 

Von: Holger Voskuhl 
rw konzept GmbH

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