In vielen Tarif- und Arbeitsverträgen wird vorgeschrieben, dass ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlungen innerhalb einer gewissen Frist beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen sind.
Dies hat jedoch den Nachteil, dass hier jede Partei ihre Anwaltskosten zunächst selbst trägt.
Im Falle eines Urteils bekommt der Verlierer die Gerichtskosten auferlegt. Oft ist jedoch davon auszugehen, dass der Arbeitgeber nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, so werden Sie eventuell zahlen müssen. Dies kommt besonders dann zum Tragen, wenn Sie weder Mitglied einer Gewerkschaft sind noch über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
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Tipp zu Prozeßkostenhilfe
Prüfen Sie, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht.
Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Arbeitnehmerrechte.
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