Als Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber fällige Löhne oder Gehälter nicht mehr zahlen kann, haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Gläubiger. Besonders in der Gläubigerversammlung können Sie wichtige Informationen zum Insolvenzverfahren direkt vom Insolvenzverwalter und evtl. vom Schuldner erhalten. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr.
Änderung des Arbeitsvertrags
Durch Änderung der Vertragsbedingungen (z. B. höhere Wochenarbeitszeit, weniger Urlaubsgeld) kann der Insolvenzverwalter versuchen, Arbeitsplätze zu erhalten. Vertragsänderungen bedürfen Ihrer Zustimmung.
Auskunftspflicht
Der Schuldner selbst und die derzeitigen Angestellten eines Unternehmens sind dem Insolvenzverwalter auskunftspflichtig. Auch ehemalige Angestellte müssen ihm Fragen bezüglich des insolventen Unternehmens beantworten. Voraussetzung ist, dass diese nicht länger als zwei Jahre (vor Stellung des Insolvenzantrags) aus dem Betrieb ausgeschieden sind.