Das Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt.
Beispiel:
Insolvenztag: 01.11. Insolvenzgeldzeitraum: 01.08. - 31.10
Dieser 3-Monats - Zeitraum gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet hat. Dann umfasst es den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel:
Insolvenztag:01.11. Ende des Arbeitsverhältnisses: 30.09.
Insolvenzgeldzeitraum: 01.07. - 30.09.
Im Falle einer Freistellung ist für die Bestimmung des Insolvenzgeld-Zeitraums nicht der letzte Arbeitstag, sondern ebenfalls das Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend.
Beispiel:
Insolvenztag 01.11. Freistellung: 01.09. Ende des Arbeitsverhältnisses:30.09.
Insolvenzgeld-Zeitraum: 01.07. - 30.09.
Unterbrechung des Insolvenzgeldzeitraums bei Krankheit, nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
Beispiel:
Insolvenztag 01.11., Lohnrückstände bestehen für Juli bis Oktober
Sie beziehen Krankengeld (nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht) : 01.09.-30.09.
Insolvenzgeldzeitraum: 01.07.-31.08. sowie 01.10.-31.10.
Diese Regel gilt nicht, wenn Ihnen der Arbeitgeber zu Ihrem Krankengeld einen Zuschuss schuldet. Dann wird dieser Zuschuss im September zu einem Insolvenzgeldanspruch und es findet keine Unterbrechung statt.
Hinweis: Weiterarbeit in Unkenntnis
Wussten Sie wegen Urlaub oder Krankheit nichts von der Insolvenz und haben weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, gilt Folgendes:
Zum Insolvenzzeitraum zählen die drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die mit dem letzten Arbeits-, Urlaubs- oder Krankheitstag vor dem Tag der Kenntnisnahme des Insolvenzereignisses enden.
Beispiel:
Insolvenztag: 01.11. Tag der Kenntnisnahme: 15.12. Insolvenzgeldzeitraum: 15.09. - 14.12.