Antrag auf Insolvenzgeld
Wenn Sie Insolvenzgeld erhalten wollen, ist hierfür ein Antrag notwendig. Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) schriftlich einzureichen.
Sollten Sie diese Frist unverschuldet versäumen, so haben Sie ab Beseitigung des Antragshindernisses wiederum eine Frist von zwei Monaten, um diesen nachzureichen. In diesem Fall müssen Sie die die Verzögerung ausführlich begründen und insbesondere auch Stellung dazu nehmen, wann Sie von dem Insolvenzereignis erfahren haben.
Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Insolvenzgeld ausdrucken.
Die erforderlichen Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags müssen der Agentur für Arbeit folgende Unterlagen vorliegen:
- eine Insolvenzgeldbescheinigung, welche Sie vom Arbeitgeber oder dem zuständigen Insolvenzverwalter erhalten,
- das Kündigungsschreiben (falls Ihnen schon gekündigt wurde),
- Ihre letzten drei Lohnabrechnungen
- sowie, nach Anforderung durch die Arbeitsagentur, etwaige Klageschriften oder Urteile aus Arbeitsgerichtsverfahren.
Mit dem Antrag auf Insolvenzgeld gehen die Lohnansprüche, die dem Insolvenzgeldantrag zugrunde liegen, auf die Bundesagentur für Arbeit über. Diese wird sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter verfolgen.