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41. Darf mein Arbeitgeber Lohnabrechnungen zurückbehalten?

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Nein. Auch dann , wenn er mit Löhnen im Rückstand ist, muss die Lohnabrechnung gefertigt und herausgegeben werden.

Regelmäßig auftretende Fragen zum Bereich

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41. Darf mein Arbeitgeber Lohnabrechnungen zurückbehalten?

Nein. Auch dann , wenn er mit Löhnen im Rückstand ist, muss die Lohnabrechnung gefertigt und herausgegeben werden.

42. Ist es sinnvoll, in der Krise des Unternehmens eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht zu haben?

Unbedingt! Anwaltskosten zahlt nämlich der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht außergerichtlich und für die erste Instanz der Arbeitsgerichte  immer selbst- egal, wie recht er hat! Das wird z.T. von Arbeitgebern sogar bewusst ausgenutzt.

Insbesondere dort, wo es um Kündigungen geht, ist es sehr wichtig, Rechtsschutz zu haben. Oft sind die Chancen bei Mandatsbeginn für den Anwalt nicht kalkulierbar , weshalb ohne Rechtsschutz oft Klagen wirtschaftlich wenig Sinn machen. Manche Arbeitgeber gehen sogar so weit, mit einer Reihe von Kündigungen den Arbeitnehmer zu zermürben. Hier gilt das besonders.

43. Reicht es eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wenn sich die Insolvenz meines Arbeitgebers abzeichnet?

Nein!  Das wäre am falschen Ort gespart! Manchmal kommen Kündigungen völlig unabsehbar.  Und dann gilt der alte Satz „ Ein brennendes Haus kann man nicht gegen Brand versichern.“ 

Die Versicherungen  vereinbaren im Regelfall sogar eine  3 –monatige Sperrfrist nach Abschluß , in der die Versicherung nicht greift. Das heißt, dass sogar eine nicht ganz so rasant verlaufende Krise oft für Sie zu schnell ist!

44. Mein Arbeitgeber wird verkauft ( also beispielsweise eine GmbH ). Was geschieht mit meinem Arbeitsplatz? Bleibt er erhalten?

1. Wird eine juristische Person als Arbeitgeber verkauft ( z.B. eine GmbH ), ändert sich nicht ihr Arbeitgeber , sondern lediglich dessen Inhaber.

2. Wird nicht der Arbeitgeber verlauft, sondern nur dessen betriebliches Vermögen, Kundenstamm, Patente  etc., ist zu prüfen, ob eine sogenannter „Betriebsübergang“ nach § 613 a BGB vorliegt.

Ist das der Fall, geht das Arbeitsverhältnis  auf den Käufer über.

TIPP: Oft wird in solchen Situationen die Unterzeichnung eine anderen  - dem Arbeitgeber günstigeren  - Arbeitsvertrags  verlangt. Bitte vorab durch Ihren Anwalt prüfen lassen, ob das rechtlich erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist – haben Sie unterschrieben, ist  es zu spät!

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