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30. In welcher Höhe erhält der Arbeitnehmer Insolvenzgeld?

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Grundsätzlich in Höhe des Nettolohns. Allerdings gibt es einige Lohnbestandteile, die als Bemessungsgrundlage nicht anerkannt werden, im übrigengibt es auch nach oben Obergrenzen.

TIPP: Gerade besserverdienende Mitarbeiter vereinbaren in der Insolvenz oft mit dem Insolvenzverwalter, dass die Insolvenzmasse die Differenz bezahlt, die aufgrund der Obergrenzen besteht. Das geht natürlich nicht immer, es hängt davon ab, wie unentbehrlich sie  sind.

Regelmäßig auftretende Fragen zum Bereich

» Arbeitgeberpleite «

21. Mit welcher Frist kann der Verwalter mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Der Insolvenzverwalter hat ein besonderes Kündigungsrecht. Er kann Kündigungsfristen, die länger als 3 Monate sind auf 3 Monate zum Monatsende abkürzen. Aber auch Sie als Arbeitnehmer können die Frist entsprechend kürzen wenn sie beispielsweise schon eine neue Arbeitsstelle haben. Nur wenn Sie eine kürzere Kündigungsfrist haben bleibt diese natürlich bestehen. Holen Sie sich weitere Infos hierzu in unserem Ratgeber unter: Arbeitsplatz & Kündigung in der Insolvenz.

22. Was bedeutet die Nachkündigung eines Insolvenzverwalters?

Oft werden bereits kurz vor Insolvenzeröffnung  Arbeitsverhältnisse aufgrund der „Notlage“ durch den Arbeitgeber gekündigt. Dieser ist zur Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder auch einzelvertraglich geregelten Kündigungsfristen verpflichtet. So kann es sein, dass ein langjähriger Mitarbeiter z.B. eine Kündigungsfrist von 7 Monaten hat. Nach Insolvenzeröffnung wird der Insolvenzverwalter von seinem Recht der „Abkürzung der Kündigungsfrist“ Gebrauch machen und mit der 3 Monatsfrist nachkündigen. Er möchte dadurch verhindern, dass er durch lange Kündigungsfristen und dadurch entstehende Lohnansprüche die Insolvenzmasse verringert.

23. Kann ich einen Schadensersatz geltend machen, wenn mir vorzeitig gekündigt wird?

Ja, das ist möglich. Sie können aufgrund der vorzeitigen Kündigung einen Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist diese Forderung nur eine „Tabellenforderung“ und die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering, auf Tabellenforderungen eine Zahlung zu erhalten.

24. Was soll ich tun wenn der Insolvenzverwalter mir nach Insolvenzeröffnung kündigt und mich sofort freistellt?

Gehen Sie umgehend mit diesem Kündigungs- und Freistellungsschreiben zu der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit und melden sich arbeitslos. Denn aufgrund der Zahlungsunfähigkeit Ihres Arbeitgebers haben Sie Anspruch darauf, Arbeitslosengeld zu erhalten. Allerdings erst ab dem Tag der Antragstellung!

Sollte der Insolvenzverwalter im Laufe des Insolvenzverfahrens in der Lage sein, Ihre Löhne für diese Freistellungszeit auszuzahlen wird das Arbeitslosengeld, dass Sie dann schon erhalten haben, verrechnet und vom Verwalter an die Arbeitsagentur zurückgezahlt. Sie erhalten später dann nur die Differenz zu Ihrem Nettolohnanspruch.

25. Wer ist rechtlich nach Insolvenzeröffnung mein Arbeitgeber?

Ihr bisheriger Betrieb bleibt selbstverständlich auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Arbeitgeber. Allerdings nimmt der Insolvenzverwalter als Verwalter des Vermögens des insolventen Unternehmens nach Eröffnung die Rechte und Pflichten Ihres Arbeitsgebers wahr.  Der Arbeitgeber verliert das Recht selbst wirksame Erklärungen abzugeben. Nur der Insolvenzverwalter kann z.B. eine rechtlich wirksame Kündigung aussprechen. Selbstverständlich ist der Insolvenzverwalter als Verwalter Ihres Arbeitsgebers ebenso wie dieser z.B. auch an bestehende tarifliche Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen gebunden.

26. Ändert sich nach Insolvenzeröffnung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Nein, die Eröffnung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Befugnisse des Betriebsrates. Verhandlungspartner ist hier nun der Insolvenzverwalter und nicht der Schuldner (ehemaliger Arbeitgeber) da dieser ab Eröffnung selbst keine wirksamen Erklärungen mehr abgeben kann. Der Insolvenzverwalter muss natürlich ebenfalls die rechtliche Beteiligung des Betriebsrates (Mitbestimmungsrecht) bei Betriebsänderungen und Kündigungen beachten.

27. Was ist Insolvenzgeld und in welchen Situationen bekomme ich es?

Insolvenzgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung und wird durch die Bundesagentur für Arbeit ( Arbeitsamt ) bezahlt. Bezahlt wird für max. 3 Monate.

Anspruchsvoraussetzung ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung mangels Masse oder die Betriebseinstellung.

 

28. Wer stellt mein Arbeitszeugnis aus?

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung gekündigt sollten Sie sich so schnell wie möglich an den Schuldner (ehemaliger Arbeitgeber) wenden, damit Sie Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis realisieren können. Denn: Nach einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.2004 (AZ: 10 AZR 495/03) ist der Insolvenzverwalter in diesem Fall nicht verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen: Er ist rechtlich gesehen in Ihrem Falle nie in die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers eingetreten. Anders liegt es wenn der Insolvenzverwalter bereits im vorläufigen Verfahren im vollen Umfang die Verfügungsbefugnis hatte oder wenn Sie durch den Verwalter nach Eröffnung weiterbeschäftigt werden und das Arbeitsverhältnis erst nach Eröffnung gelöst wird. In diesem Fall hat der Insolvenzverwalter – zumindest für den Weiterbeschäftigungszeitraum – ein Zeugnis zu erteilen.

29. Wer zahlt bei Insolvenzgeldbezug die Sozialversicherungsbeiträge?

Die sind beim Insolvenzgeld mit umfasst, §  208 SGB III.

30. In welcher Höhe erhält der Arbeitnehmer Insolvenzgeld?

Grundsätzlich in Höhe des Nettolohns. Allerdings gibt es einige Lohnbestandteile, die als Bemessungsgrundlage nicht anerkannt werden, im übrigengibt es auch nach oben Obergrenzen.

TIPP: Gerade besserverdienende Mitarbeiter vereinbaren in der Insolvenz oft mit dem Insolvenzverwalter, dass die Insolvenzmasse die Differenz bezahlt, die aufgrund der Obergrenzen besteht. Das geht natürlich nicht immer, es hängt davon ab, wie unentbehrlich sie  sind.

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