Insolvenzantrag = Freizeit?
Nein. Die Rechte und Pflichten des Azubis werden vom Insolvenzantrag zunächst nicht berührt. Das heißt konkret: Weiter zur Ausbildung in den Betrieb kommen und die Berufsschule besuchen. Der Ausbildungsbetrieb ist im Gegenzug verpflichtet, die Ausbildungsvergütung zu bezahlen.
Ihr Ausbilder in der Insolvenz
Das Gericht bestellt in seinem Eröffnungsbeschluss einen Insolvenzverwalter. Dieser bestimmt normalerweise alle Geschäfte und Entscheidungen des Unternehmens.
Um Ihren richtigen Vertragspartner, im Ausbildungsvertrag Ausbildender genannt, zu finden, fragen Sie im Büro des Insolvenzverwalters oder beim Betriebsrat nach.
Fehlender Azubi-Lohn und Azubi-Insolvenzgeld
Eventuell noch fehlenden Azubi-Lohn melden Sie beim Insolvenzverwalter an.
Der Insolvenzverwalter kümmert sich in der Regel auch darum, dass sie möglichst rasch Insolvenzgeld erhalten. Beachten Sie, dass Ihnen der ausstehende Lohn auch nach erfolgter Kündigung ( durch Sie oder den Insolvenzverwalter) zusteht.
mehr zum Thema: Insolvenzgeld -Vorfinanzierung
Unser Tipp: In der Insolvenz nicht auf Ausbildungsvergütung verzichten!
Gehen Sie keine Vereinbarungen ein, durch die Sie auf Ihre Ausbildungsvergütung verzichten, auch nicht, wenn Ihnen gesagt wird, Sie würden dadurch Ihr Ausbildungsverhältnis retten können. Ein solcher Verzicht hätte unter Umständen negative Auswirkungen auf einen Anspruch auf Insolvenzgeld.