Der Verlauf des Insolvenzverfahrens aus Sicht des Arbeitnehmers

 

Im Insolvenzverfahren soll allen Gläubigern des insolventen Unternehmens zu Geld und Recht  verholfen werden. Ziel ist es, durch Verwertung des Vermögens des Unternehmens alle Schuldner  bestmöglich gleichmäßig  zu befriedigen.

 

Das Insolvenzverfahren folgt diesem in der Insolvenzordnung (InsO) vorgegebenen Verlauf:

 

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

 

Das Unternehmen selbst oder einer der Gläubiger kann beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das gesamte Vermögen des Unternehmens stellen. Je nach Rechtsform des Unternehmens und abhängig davon, von wem der Antrag gestellt wird, können nicht nur die eingetretene Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Überschuldung Insolvenzgründe sein.

 

Wenn Sie als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen wollen, müssen Sie eine Forderung gegen das Unternehmen haben und glaubhaft machen können, dass ein Insolvenzgrund vorliegt.

 

 

  

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