Sie befinden sich hier

09.12.11 Was die Bürger 2012 erwartet

Kategorie: Tipp


Rente mit 67, höhere Kosten für den Zahnersatz aber auch mehr Geld für Pflegebedürftige und Hartz IV-Empfänger - auf die Bundesbürger kommen auch 2012 zahlreiche gesetzliche Änderungen zu.

 

RENTE  

Einführung der Rente mit 67 

Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.

 

Gesenkter Beitrag zur Rentenversicherung 

Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.

 

Garantiezins der Renten- oder Lebensversicherung gesenkt

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.

 

Riester-Rente

 

Bei Riester-Verträgen werden Regelungen vereinfacht, die in der Vergangenheit für großen Unmut sorgten, weil Betroffene nach Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse - meist aus Unkenntnis - eigentlich fällige Beiträge nicht bezahlten. Die Betroffenen sollten dann staatliche Fördergelder zurückzahlen.
Künftig ist es in solchen Fällen jedoch problemlos möglich, die nichtgezahlten Beiträge nachträglich zu entrichten - dann müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden.

In diesem Zusammenhang wird auch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.

 

 

HARTZ IV

Satz wird erhöht
 

Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Die Erhöhung kostet den Staat etwa 570 Millionen Euro.

In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert.

Zuletzt war der Hartz-IV-Satz zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro angehoben worden. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

 

FAMILIE  

Pflege von Familienangehörigen 
 

Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt.

Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

 

Mehr Geld für Pflegebedürftige

Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1279/1550 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.

 

 

GESUNDHEIT  

Veränderte Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenkassen
 

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825 im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.

 

Krankenkassen - Insolvenz

Klamme Krankenkassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Krankenkassenwechsel unterstützen.
Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen. So sieht es das Versorgungsstrukturgesetz vor. Es ist aber noch nicht vom Bundestag verabschiedet und muss auch noch durch den Bundesrat.

 

Zahnersatz wird teurer

Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten werden für Kronen, Brücken und Prothesen mehr bezahlen müssen. 

Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Die GOZ wurde zuletzt 1988 angepasst. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.

 

 

 Bild: Image: dream designs / FreeDigitalPhotos.net

 

 

Von: dpa

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Newsletter zur "Insolvenz"

Newsletter abonnieren

 Informativ.  Interessant.  Kostenlos. 

Unser monatlicher Newsletter.

 

zur Registrierung

zum Newsletter-Archiv