Haftung bei der Insolvenz des Unternehmens
Eine natürliche Person haftet mit dem gesamten Vermögen bis auf die nicht pfändbaren Vermögensgegenstände und das nicht pfändbare Einkommen.
Eine Kapitalgesellschaft wie z.B. die GmbH haftet – wie ihr Name schon sagt – grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Persönliche Haftung der Gesellschafter
In Ausnahmefällen kann es auch zu einer Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kommen, wenn Sie planmäßig und in der Absicht, die Gläubiger der Gesellschaft zu schädigen, Vermögenswerte aus der Gesellschaft abziehen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt schon überschuldet war.
Persönliche Haftung des Geschäftführers
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie lediglich handelndes Organ. Kommen Sie Ihren Pflichten als Geschäftsführer jedoch nicht nach, so können Sie auch persönlich haftbar gemacht werden (Geschäftsführerhaftung). Als Geschäftsführer unterliegen Sie der Buchführungspflicht. Die Bücher des Unternehmens müssen entsprechend der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß geführt werden. Zeichnen sich hier Verluste ab, welche die Hälfte des Stammkapitals übersteigen, haben Sie die Gesellschafter zu informieren. Teilen Sie sich die Geschäftsführung mit anderen, können Sie die Buchführungspflicht auf einen anderen Geschäftsführer übertragen. Dann haben Sie und die anderen nicht buchführenden Geschäftsführer aber die Pflicht, den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu überwachen.
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