Der Insolvenzantrag kann als Eigenantrag des Unternehmers (bei Kapitalgesellschaften durch Vertretungsorgan .d.h. Geschäftsführer/ Vorstand zu stellen), oder als Fremdantrag durch einen Gläubiger (z.B. Sozialversicherungsträger, Lieferanten oder Angestellten) gestellt werden.
| voheriger Begriff | 07. Was passiert, wenn ich bei einer Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz) einen Insolvenzantrag stelle? |
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Das Gericht bestellt einen Gutachter zur Beurteilung des Insolvenzgrundes und der Massekostendeckung, ggf. auch einen vorläufigen Insolvenzverwalter der umgehend in ihr Unternehmen kommt, mit Ihnen spricht und Unterlagen sichert. Für Sie ist jetzt die durch das Gericht vorgegebene Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wichtig: Auch mit einem schwachen vorläufigern Insolvenzverwalter (ohne Verfügungsbefugnis, Regelfall) bleiben Sie voll in der Geschäftsführung, der Insolvenzverwalter wird aber allen Rechtsgeschäften die in das Vermögen eingreifen, muss diesen zustimmen. Ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter (Ausnahmefall) übernimmt die Unternehmensführung hingegen komplett.
Zum weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens lesen Sie hier weiter

- Fragen 16 - 17
Regelmäßg auftretende Fragen zum Bereich
» Insolvenz & Sanierung «
Das Gericht bestellt einen Gutachter zur Beurteilung des Insolvenzgrundes und der Massekostendeckung, ggf. auch einen vorläufigen Insolvenzverwalter der umgehend in ihr Unternehmen kommt, mit Ihnen spricht und Unterlagen sichert. Für Sie ist jetzt die durch das Gericht vorgegebene Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wichtig: Auch mit einem schwachen vorläufigern Insolvenzverwalter (ohne Verfügungsbefugnis, Regelfall) bleiben Sie voll in der Geschäftsführung, der Insolvenzverwalter wird aber allen Rechtsgeschäften die in das Vermögen eingreifen, muss diesen zustimmen. Ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter (Ausnahmefall) übernimmt die Unternehmensführung hingegen komplett.
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Lesen Sie hierzu mehr im Kapitel "Ablauf des Insolvenzverfahrens"
Von der Insolvenz werden Gläubiger und Drittschuldner/Debitoren durch das Gericht bzw. den Insolvenzverwalter über Zusendung des Eröffnungsbeschlusses und der Anmeldebogen für Forderungen unterrichtet.
Im Bundesanzeiger werden Insolvenzen veröffentlicht, ebenso Regelinsolvenzen in der Tagespresse. Auch im Internet gibt es verschiedene Dienstleister, die Daten zu Insolvenzen verbreiten.
Lesen Sie mehr dazu in Kapitel 3. "Sanierung oder Zerschlagung".
