HINWEIS
Ist ein Insolvenzverfahren eingeleitet, greift der "runde Tisch" allerdings nicht mehr.
Wie geht es weiter?
Die genaue Kontrolle der Umsetzung des Sanierungskonzeptes ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Rettung des Unternehmens.
Eine weitergehende Begleitung bei der Umsetzung der am Runden
Tisch beschlossenen Maßnahmen kann über eine "Turn Around Beratung" der KfW beantragt werden.
Die Aufgabenbereiche des Turn Around Beraters können individuell festgelegt werden.
Z.B führt er Gespräche mit Banken und Gläubigern, erstellt Sanierungs-/ Fortführungskonzepte als Grundlage für weitere Gläubigerverhandlungen, erarbeitet detaillierte Planungsrechnungen einschließlich der Durchführung von Soll/Ist Vergleichen, setzt die Einführung von Controllinginstrumenten um, oder erarbeitet die Neuordnung der Finanzierung.
Die aktuellen Födersätze und Bedingungen entnehmen Sie bitte der KFW-Homepage.
www.kfw-mittelstandsbank.de - Beratungsangebot
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