Werden Waren geliefert, sollten Sie einen - ggf. verlängerten oder erweiterten - Eigentumsvorbehalt in den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) integrieren, um im Notfall Ihr Eigentum zurückzubekommen oder zumindest im Falle einer Insolvenz besser gestellt zu sein als normale Insolvenzgläubiger.
Nur in Ausnahmefällen, wenn es sich um einen sehr geringen Leistungsumfang handelt, kann bei guten (Stamm-)Kunden auf eine schriftliche Fixierung des Auftrags verzichtet werden.
Vermeiden Sie ein allzu großzügiges Zahlungsziel!
Durchschnittlich gelten derzeit 27 Tage. Hier empfiehlt sich die Angabe eines genauen Datums, sodass der Kunde bei Nichtbegleichung des Betrages per Stichtag in Verzug gerät.
Bieten Sie Ihren Kunden möglichst Anreize rasch zu zahlen (z. B. Skonto), um die zeitliche Verzögerung zwischen Leistungserbringung und Bezahlung gering zu halten und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Direkt in den Vertrag sollte auch der bei Verzug fällig werdende Verzugszins, um die Sanktion von Zahlungsverzögerungen unmissverständlich zu verdeutlichen. Mehr zu Verzugszinsen und deren Berechnung erfahren Sie hier...
Die wichtigsten Eckpunkte Ihrer Vertragsgestaltung:
- die genaue Bezeichnung Ihres Ansprechpartners und der Firma,
- die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung,
- ein Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferung,
- der Fertigstellungs- bzw. Abnahmetermin,
- die Höhe der zu zahlenden Vergütung und
- die Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlungsziel mit genauem Stichtag, Abschlagszahlungen, Bonus, Skonto, Bankverbindung)
- ggf. Aufteilung der Leistung in Teilleistungen mit entsprechender Abnahme- und Zahlungsverpflichtung