Sie können Ihrer Mahnung noch mehr Nachdruck verleihen, indem sie diese durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Keine faulen Ausreden mehr
Ihr Schuldner kann dann auch nicht mehr behaupten, die Mahnung nicht erhalten zu haben, da Sie einen Zustellungsnachweis durch den Gerichtsvollzieher bekommen.
Die Kosten
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet 7,50 € zzgl. Auslagen (z.B. Kopierkosten, Auslagenpauschale, Fahrtkosten). Die Gesamtsumme kann bis zu 20,00 € betragen.
So gehen Sie vor
Sie beantragen die Zustellung bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in dem Amtsgericht, das für den Wohnsitz/Geschäftssitz Ihres Schuldners zuständig ist.
Finden Sie hier das zuständige Amtsgericht
Beachten Sie dem Gerichtsvollzieher drei unterschriebene Original-Exemplare des Dokumentes zukommen zu lassen.
Verdeutlichen Sie Ihren Willen, die Forderung durchzusetzen
Legen Sie Ihrem Brief die Kopie eines ausgefüllten gerichtlichen Mahnbescheides bei.
Erläutern Sie dies wie folgt:
Sollte bis zu diesem Termin keine Zahlung Ihrerseits erfolgen, sehen wir uns gezwungen diesen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beim Amtsgericht einzureichen. Vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Unannehmlichkeit und deren erhebliche Folgekosten.
Ausfüllen, ausdrucken, fertig! Bewährte Musterbriefe mit Erläuterungen und Praxistipps zu allen Mahnstufen und Mahnsituationen finden Sie in unserem Shop.
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