Schlechte Schuldner mahnen
Mahnbriefe zu schreiben gehört sicher nicht zu den angenehmsten Tätigkeiten des Alltags. Bedenken Sie jedoch: Sie und Ihr Unternehmen haben die vereinbarte Leistung erbracht und haben ein Recht auf die vereinbarte Zahlung.
Offene Rechnungen belasten Ihr Unternehmen
Offene Forderungen erschweren Ihnen die Liquiditätsplanung, belasten Ihr Bankrating, verzögern geplante Investitionen und bedrohen in letzter Konsequenz die Existenz Ihres Unternehmens.
Die Rechtslage
Die in der Rechnung gesetzte Zahlungsfrist (Datum!) bewirkt, dass der Schuldner 30 Tage nach diesem Zeitpunkt automatisch in Verzug gerät. Ist Ihr Kunde Verbraucher, so gilt die 30-Tage-Regelung nur, wenn Sie in Ihrer Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen.
Unser Rat: Nehmen Sie die Zahlungs- und Leistungsbedingungen in Ihre AGB auf. So sind diese schon vor Vertragsabschluss bekannt und damit wirksam.
Erst nach Ablauf dieser 30 Tage Frist können Sie den Schuldner mahnen und Verzugszinsen verlangen.
Den Beweis über den Zugang der Rechnung müssen Sie erbringen. Versenden Sie daher im Zweifelsfall die Rechnung als Einwurfeinschreiben.
Ausfüllen, ausdrucken, fertig!
Bewährte Musterbriefe mit Erläuterungen und Praxistipps zu allen Mahnstufen und Situationen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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