Forderungen sind zwar innerhalb einer Frist anzumelden, diese ist jedoch keine Ausschlussfrist. Grundsätzlich können Forderungen bis zum Ende des Schlusstermins angemeldet werden. Geschieht dies nach dem Prüfungstermin, wird oft eine gesonderte Gebühr für einen neuen Prüfungstermin berechnet.
Allerdings wird in der Regel keine Aufnahme in das Verteilungsverzeichnis erfolgen, die Forderung wird jedoch geprüft und dadurch die Verjährung gehemmt.
Hinweis:
Manche Insolvenzverwalter schalten einen nachträglichen Prüfungstermin für zwischenzeitlich nachgemeldete Forderungen dem Schlussbericht vor. Fragen Sie nach.
Zu den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens gehört, dass die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung die Verjährungsfrist hemmt. Forderungen verfallen somit nicht.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug ist. Eine vorherige Mahnung ist dazu nicht nötig.
In der Regel ist die Miete am 3.Werktag des Monats fällig.
Bei ständigen unpünktlichen Zahlungen ist eine regelmäßige Mahnung zu empfehlen, um gegebenenfalls fristlos zu kündigen.
Eine nicht gezahlte Kaution kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Die gesetzliche Regelung erlaubt es aber dem Mieter die Kaution in 3 Monatsraten zu bezahlen.