voheriger Begriff

15. Ich bin nachrangiger Gläubiger. Was bedeutet das?

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Nachrangige Gläubiger sind z.B. die Gläubiger von Zinsforderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind oder von Ansprüchen aus kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen.

Nachrangige Gläubiger können in den wenigsten Fällen mit Befriedigung rechnen, daher werden sie nur dann zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, wenn das Insolvenzgericht dies ausdrücklich anordnet. Dies geschieht aber nur sehr selten – in der Regel nur dann, wenn tatsächlich eine Quote auf den Nachrang wahrscheinlich ist. Dann erfolgten Anmeldung und Prüfung wie bei anderen Forderungen nach § 38 InsO .

Nachrangige Forderungen werden in eigenen Tabellen geführt.

 

Regelmäßg auftretende Fragen zum Bereich

» Forderungsausfall «

11. Kann ich meinen Absonderungsgegenstand vor Insolvenzeröffnung erhalten?

Ist die Sache im Besitz des Schuldners, so besteht grundsätzlich kein Herausgaberecht.

Der Insolvenzverwalter kann die Sache jedoch freigeben. Bei Überlassung zur Verwertung an Sie nach der Insolvenzeröffnung müssen Sie mit einem Kostenbeitrag für die Feststellung des Absonderungsrechts §171 InsO in der Höhe von ca. 4% des Verwertungserlöses rechnen.

 

12. Muss ich für die Bereitstellung der Aussonderungsgegenstände bezahlen?

Nein, die Bereitstellung (z.B. Heraussuchen aus dem Lager, Verbringen zur Laderampe) geht zu Lasten der Masse.

13. Mir erscheint der zu erwartende Verwertungserlös zu gering. Was kann ich tun?

Sie können dem Insolvenzverwalter einmalig einen Gegenvorschlag für eine höhere Verwertung unterbreiten.

Dieser Vorschlag muss innerhalb einer Woche erfolgen.

Die Verwertungsentscheidung obliegt letztendlich ihm. Will er z.B. eine komplette Produktionsanlage verkaufen, wird er es u.U. hinnehmen, nicht für jedes Einzelteil den optimalen Erlös erzielt zu haben.

Nimmt der Insolvenzverwalter die bessere Möglichkeit nicht wahr, so muss er nach § 168 InsO den Differenzbetrag aus der Insolvenzmasse bezahlen.

 

14. Mein Sicherungsgut ist nach Verfahrenseröffnung verschwunden. Was kann ich tun?

Klären Sie unbedingt zur Verfahrenseröffnung das Vorhandensein.

 

Verschwinden Sicherungsgegenstände klären Sie die Verschuldensfrage. Es haftet in der Regel die Versicherung des Unternehmens. 

 

15. Ich bin nachrangiger Gläubiger. Was bedeutet das?

Nachrangige Gläubiger sind z.B. die Gläubiger von Zinsforderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind oder von Ansprüchen aus kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen.

Nachrangige Gläubiger können in den wenigsten Fällen mit Befriedigung rechnen, daher werden sie nur dann zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, wenn das Insolvenzgericht dies ausdrücklich anordnet. Dies geschieht aber nur sehr selten – in der Regel nur dann, wenn tatsächlich eine Quote auf den Nachrang wahrscheinlich ist. Dann erfolgten Anmeldung und Prüfung wie bei anderen Forderungen nach § 38 InsO .

Nachrangige Forderungen werden in eigenen Tabellen geführt.

 

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