Beispiele
- eine GmbH kommt in das Regelinsolvenzverfahren
- ein Arbeitnehmer, der auch früher nicht selbständig war, kommt in das Verbraucherinsolvenzverfahren
- ein heute aktuell noch Selbständiger kommt in das Regelinsolvenzverfahren
- ein ehemals selbständiger Kioskbetreiber, gegen den noch Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen seiner ehemaligen Mitarbeiter bestehen, kommt in das Regelinsolvenzverfahren
Hinweis:
Alle natürlichen Personen, also auch solche, die als Selbständige oder ehemals Selbständige ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen, können die Restschuldbefreiung erlangen.
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Verfahrenszahlen
In der Praxis geht die Anzahl der Regelinsolvenzverfahren - allerdings auf hohem Niveau - zurück.
Hingegen steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren immer noch an, die absolute Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist weitaus höher als die der Regelinsolvenzen.
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