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Unterschied Regelinsolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenzverfahren
Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren kann man formell ganz einfach unterscheiden, wenn man das Aktenzeichen kennt:
IN steht für Regelinsolvenzverfahren
IK steht für Verbraucherinsolvenzverfahren
Der inhaltliche Unterschied ist der, dass bei juristischen Personen (z.B. eine GmbH oder AG) nur ein Regelinsolvenzverfahren möglich ist, das Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel nur Personen offen steht, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Gewerbetreibende können nur ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Wurde die Selbstständigkeit definitiv beendet, dann dürfen aber auch keine Ansprüche mehr von Arbeitnehmern vorhanden und auch nicht mehr als 20 Gläubiger insgesamt vorhanden sein, so können auch Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.