Fehlerhafte Forderungsanmeldung
Sie sind für die korrekten Angaben der Forderungsanmeldung verantwortlich. Bedenken Sie, dass Fehler in Ihrer Forderungsanmeldung dazu führen können, dass Ihre Forderung durch den Insolvenzverwalter nicht anerkannt wird.
Damit Sie nichts vergessen und zur Erklärung der insolvenzrechtlichen Feinheiten, nutzen Sie unseren Assistent zur Forderungsanmeldung
Form und Frist der Forderungsanmeldung
Ihre offenen Forderungen melden Sie beim Insolvenzverwalter an. Die Forderungsanmeldung reichen Sie schriftlich in zweifacher Ausfertigung ein.
Die Anmeldung muss dabei innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Anmeldefrist erfolgen.
Die Anmeldefrist können Sie entweder dem Anschreiben des Insolvenzverwalters oder dem Eröffnungsbeschluss über die Insolvenz des Schuldners entnehmen.
Wir weisen darauf hin, dass Gläubiger ihre Forderungen auch nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum Schlusstermin bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden können. Dabei können Ihnen zusätzliche Kosten durch die verspätete Forderungsanmeldung entstehen.
Belege und Nachweise
Ihre angemeldeten Forderungen, insbesondere auch hinsichtlich evtl. angemeldeter Kosten, müssen Sie durch Nachweise belegen. Machen Sie z.B. eine höhere/anderweitige Verzinsung als die gesetzliche Verzugsverzinsung geltend, müssen Sie dies auch belegen.
Geeignet sind Belege, Rechnungen und Verträge; es genügt eine Kopie.
Wollen Sie zum Nachweis Ihrer Forderung allerdings einen vollstreckbaren Titel (z.B.: Urteil, Vollstreckungsbescheid) vorlegen, muss dieser im Original beigefügt werden.
Sind Ihrer Forderungsanmeldung nicht sämtliche Belege beigefügt, kann die Forderung nicht festgestellt werden, sondern wird vom Insolvenzverwalter bestritten.
Sicherheiten
Handelt es sich bei Ihrer Insolvenzforderung um eine gesicherte Forderung, müssen Sie Ihr Absonderungsrecht am besten zusammen mit der Forderungsanmeldung dem Insolvenzverwalter gegenüber geltend machen. Auch dies können Sie innerhalb des Assistenten zur Forderungsanmeldung angeben.
Besondere Hinweise für Arbeitnehmer
Sind Lohnzahlungen, Urlaubsgeld oder Schichtzulagen aus den drei letzten Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeblieben, können Sie Insolvenzgeld beantragen (siehe Kapitel Insolvenzgeld).
Nach der Anmeldung Ihrer Forderung
Nach Eingang Ihrer Forderungsanmeldung wird diese vom Insolvenzverwalter in die sogenannte Insolvenztabelle aufgenommen. Im Prüfungstermin werden die in dieser Tabelle aufgeführten Forderungen auf ihren berechtigten Anspruch hin geprüft. Im Prüfungstermin selbst müssen Sie nicht anwesend sein.
Sollte Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder einem anderen Gläubiger bestritten werden, informiert Sie das Insolvenzgericht nach dem Prüfungstermin.
Ist Ihre Forderung in voller Höhe oder auch teilweise anerkannt und im Verfahren ausreichend Masse, sprich Geld, vorhanden, nehmen Sie automatisch an der Verteilung am Ende des Verfahrens teil (mehr hierzu bei Insolvenzquote).
Erzeugen Sie jetzt Ihre kostenlose Forderungsanmeldung unterstützt durch unseren Assistenten
Der Assistent führt Sie über fünf Schritte durch alle erforderlichen Eingaben. Hierdurch stellen Sie sicher, dass sämtliche notwendigen Angaben in Ihrer Forderungsanmeldung enthalten sind.
Denken Sie daran: Das erstellte Formular müssen Sie unterschrieben in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den Belegen an den Insolvenzverwalter schicken.