Mit vielen praxisbezogenen Tipps
Informationen zur Erstellung und Anmeldung Ihrer Insolvenz-Forderung
Unser Assistent zur Forderungsanmeldung führt Sie durch alle notwendigen Eingabeschritte. So erstellen Sie das erforderliche Formular zur Forderungsanmeldung im PDF – Format. Dabei sind Ihre Daten bei uns sicher - Ihre Eingaben werden von uns nicht gespeichert oder weitergegeben.
Die fertige Forderungsanmeldung drucken Sie aus und reichen sie beim Insolvenzverwalter ein. Damit haben Sie die Sicherheit, alle notwendigen Daten erfasst zu haben und wissen, welche erforderlichen Unterlagen Sie Ihrer Anmeldung beifügen müssen, kostenlos.
Tipp:
Für den Fall, dass Sie Ihre Forderung nicht selbständig anmelden können oder wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. zu wenden. Informationen finden Sie hier.
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Ohne Forderungsanmeldung droht Totalverlust
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners ist eröffnet. Um am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil Ihres Geldes zu bekommen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden. So bestimmt es § 174 der Insolvenzordnung. Erst durch die Anmeldung Ihrer Forderung stehen Ihnen die Rechte eines Gläubigers zu.
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