Die weitreichenden Folgen der Verweigerung oder Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist vielen Schuldnern nicht bewusst – es erfolgt ein Haftbefehl, der für 3 Jahre erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Warum die eidesstattliche Versicherung?
Nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen haben Gläubiger ein Interesse daran, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung (EV),früher Offenbarungseid genannt, abgibt.
Die eidesstattliche Versicherung zielt darauf ab, die Vermögenssituation des Schuldners umfassend offen zu legen. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung.
Will der Schuldner die EV nicht zu Hause abgeben, so wird zum Termin geladen. Verpasst der Schuldner zweimal diesen Termin, oder weigert er sich die EV abzugeben, so kann ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen werden. Dieser Haftbefehl wird in das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
Wer erfährt von diesem Haftbefehl? Welche Folgen ergeben sich?
Einblick in das Schuldnerverzeichnis kann jeder mit berechtigtem Interesse verlangen.
Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. die Schufa AG recherchieren ihre Daten u.a. bei Schuldnerregistern. Diese Daten leitet die Schufa auf Anfrage z.B. an Banken, Versicherer, Vermieter oder Kreditinstitute weiter. Spätestens jetzt wird der Dispokredit bei der Bank gesperrt, Handwerker verlangen Vorabzahlungen, Ratenverträge können nicht mehr geschlossen werden. Der Abschluss eines Mietvertrags wird oft unmöglich. Arbeitgeber ziehen Jobangebote für Vertrauensstellungen (Kassiererin, Bankangestellter, Zweigstellenleitung) zurück.
Möglich ist auch die vorzeitige Kündigung eines Kreditvertrags aus dem weitere ungeplante Belastungen entstehen.
Wie lange bleibt der Eintrag stehen?
Die Eintragung ins Schuldnerregister erfolgt taggenau für 3 Jahre.
Kann der Eintrag vorzeitig gelöscht werden?
Wurde die Forderung bezahlt, kann unter Vorlage der Belege beim zuständigen Amtsgericht die Löschung des Haftbefehls aus dem Schuldnerregister beantragt werden. Danach kann die Löschung der Daten direkt bei den Wirtschaftsauskunfteien verlangt werden.
Ist der Übermittler falscher Daten bekannt (z.B. eine Bank), empfiehlt es sich Verbindung aufzunehmen. Der Übermittler muss bei falschen Daten den Widerruf bei der Schufa veranlassen und die Eintragung rückgängig machen.
Welche Daten sind bei der Schufa gespeichert?
Eine Übersicht über Ihre persönlichen Daten können Sie sich über eine Schufa-Eigenauskunft einholden
Ratschlag
Vergewissern Sie sich vor wichtigen Ereignissen (Abschluss eines Kreditvertrags, Bewerbung um eine neue Stelle, Wohnungssuche etc.) ihrer bei der Schufa gespeicherten Daten. Holen Sie eine Selbstauskunft ein!
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