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Sie nützen europäisches Recht und verlagern mit Hilfe von Beraterfirmen ihren Insolvenzantrag nach Frankreich oder England.
Geschäfte mit der EU-Insolvenz
Die Anzahl der Firmen, die Schuldnern im Internet ihre Unterstützung anbieten, ist unüberschaubar geworden. Dass diese sich für ihre Dienstleistung (oft sehr gut) bezahlen lassen ist legitim. Wenig professionell sind aber oftmals die gebotenen Leistungen. Es werden Dinge von der EU-Insolvenz versprochen, die diese niemals erfüllen kann. Oft werden Schuldnerforen genutzt um Betroffene über falsche Beiträge zu ködern. „Schuldner" „berichten“ darin, wie die Beraterfirma xyz angeblich schnell, günstig und zuverlässig geholfen hat.
Das Nachsehen haben nicht selten die deutschen Gläubiger
Viele deutsche Anwälte und Insolvenzrechtler lehnen diese „Insolvenzflucht“ ab, da die Gläubiger meistens auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Die bewusst oder unbewusst geschädigten Gläubiger sind nicht selten kleine und mittelständische Unternehmen und Privatleute, für die der Forderungsausfall teilweise existenzbedrohende Folgen hat.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen, die Voraussetzungen und Vorgehensweise.