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29.09.11 Beweisaufnahme im Karmann-Verfahren abgeschlossen

InsolvenzverfahrenNews Recht & Gesetz

Kategorie: Insolvenzverfahren, Karmann, News Recht & Gesetz


Karmann Insolvenzverwalter verklagt Karmann Besitzgesellschaft

Insolvenzverwalter Hermann hat für die insolvente Karmann-Betriebsgesellschaft eine Klage gegen die nicht insolvente Karmann-Besitzgesellschaft auf Zahlung von ca. 166 Millionen Euro zuzüglich Zinsen wegen verauslagter Steuerzahlungen erhoben.

 

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat gestern nach drei Verhandlungstagen die Beweisaufnahme in dem Karmann-Verfahren abgeschlossen. Die Kammer hat insgesamt 8 Zeugen zu der Frage angehört, ob der Insolvenzverwalter Hermann im Rahmen der VW-Übernahmegespräche auf  Steuererstattungsansprüche verzichtet hat.

 

Vergleich gescheitert - Urteilsverkündung am 26.10.2011 um 09:00 Uhr

 

Eine vergleichsweise Einigung zwischen den Parteien ist gescheitert. Der Vorsitzende der 1. Zivilkammer, der Präsident des Landgerichts Antonius Fahnemann, hat zwar im heutigen Termin mit den Parteien und dem Vorsteher des Finanzamts Osnabrück-Stadt, Herrn Hoffmann, die Möglichkeiten eines Vergleichs erörtert. Die Rechtsansichten der Parteien weichen aber für eine gütliche Einigung zu sehr voneinander ab. Daher wird die Kammer am 26.10.2011 um 09:00 Uhr im Saal 188 voraussichtlich das Urteil verkünden. Die Urteilsverkündung ist öffentlich.

 

 

Bild: M. Grabscheit für pixelio

Von: PM Landgericht Osnabrück

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