Bankrott |
Umgangssprachlich sprechen wir von Bankrott, wenn Personen oder Unternehmen zahlungsunfähig (insolvent) sind. Bankrott wird so im Allgemeinen gleichgesetzt mit den Ausdrücken:Pleite, Konkurs, Verbraucherinsolvenz oder Insolvenz.
Im strafrechtlichen Zusammenhang bedeutet Bankrott eine ausgeführte oder geplante Insolvenzstraftat nach §283 StGB.
Schafft der Schuldner Vermögen beiseite, führt er absichtlich Handlungen zum Schaden der Gläubiger durch, oder manipuliert der Schuldner Bilanzen, kann dies mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei betrügerischem Bankrott erhöht sich das Strafmaß auf 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Hier im Insolvenz-Ratgeber finden Sie praxiserprobte Ratschläge und verlässliche Informationen in den Themenbereichen
Arbeitgeberpleite für Arbeitnehmer
Insolvenz & Sanierung für Unternehmer
Forderungsausfall für Gläubiger
Übrigens - „Über die Wupper gehen“
Diese Redewendung zur Umschreibung des Bankrotts entspringt der Lage des Wuppertaler Amtsgerichts: das befindet sich auf einer Insel inmitten der Wupper. So muss, wer Insolvenz anmeldet, über die Wupper gehen, um zum zuständigen Gericht zukommen.
