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05.05.09 Aktionswoche 2009 “ 10 Jahre Verbraucherinsolvenz – ein Weg aus den Schulden”

News private Insolvenz

Kategorie: Menschen, News private Insolvenz


Zur Aktionswoche 2009  “ 10 Jahre Verbraucherinsolvenz – ein Weg aus den Schulden” veröffentlichen wir hier eine Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der der Verbände...

 

 

Das vor zehn Jahren eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Erfolgsmodell.

 

Anlässlich des Jubiläums stellt der Zusammenschluss aus sieben in der Schuldnerberatung aktiven Organisationen seine jährliche Aktionswoche unter das Motto „Zehn Jahre Verbrauchinsolvenz– ein Weg aus den  Schulden“.

 

Vom 15. bis 19. Juni informieren bundesweit Schuldnerberatungsstellen mit  vielfältigen Aktionen, wie überschuldete Menschen ihre finanziellen Schwierigkeiten lösen können.Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Durch Entlassungen, Kurzarbeit und Niedriglöhne im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist damit zu rechnen, dass diese Zahl weiter ansteigt. Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Wenn alle anderen Möglichkeiten gescheitert sind, eröffnet es den Betroffenen einen Weg aus der Schuldenfalle. Über 600.000 Menschen haben davon seither Gebrauch gemacht. Mit zusätzlichen Ressourcen bei der Schuldnerberatung und den Insolvenzgerichten könnten es sogar deutlich mehr sein. Dennoch zieht die AG SBV zum zehnjährigen Jubiläum eine positive Bilanz: Mit dem Verfahren wurde vom Gesetzgeber ein wichtiges Instrument für die Verbraucher geschaffen.

 10 Jahre Aktionswoche, ein Weg aus den Schulden


Im Verbraucherinsolvenzverfahren müssen die Schuldner ihr Vermögen und sechs Jahre lang das pfändbare Einkommen an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abgeben. Die eingesammelten Beträge werden zunächst für die Verfahrenskosten verwendet und anschließend an die Gläubiger verteilt. Erfüllen die Schuldner die gesetzlich geregelten Verhaltenspflichten, erlangen sie nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Die noch offenen Verbindlich-keiten werden ihnen erlassen.

 

Vor dem Verfahren müssen sich die Schuldner um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen. Hierbei benötigen sie professionelle und auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung. Kostenlose und qualifizierte Beratung bieten die Schuldnerberatungsstellen der Städte, Landkreise, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. Schuldner-beratung stabilisiert die überschuldeten Menschen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychisch und sozial und eröffnet ihnen neue Lebens-perspektiven.

 

Presseerklärung der AGSBV

Weitere Informationen und Hintergrundmaterialien finden Sie unter www.aktionswocheschuldnerberatung. de und  www.agsbv.de.

 

 

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